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Mehrkosten von Stuttgart 21: Deutsche Bahn unterliegt erstinstanzlich vor Gericht
Die Deutsche Bahn hat im Gerichtsverfahren um die Übernahme der Mehrkosten für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 in erster Instanz eine Niederlage eingefahren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Dienstag die Klage des Konzerns gegen das Land Baden-Württemberg, die Region und die Stadt Stuttgart sowie den Flughafenbetreiber "in vollem Umfang" ab. Die Bahn habe "keinen Anspruch (...) auf Übernahme weiterer Finanzierungsbeiträge für Mehrkosten des Projekts", erklärten die Richter.
Die Planungen, die einen neuen Hauptbahnhof, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken im Raum Stuttgart vorsehen, sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Wegen Verzögerungen wird derzeit 2025 für die Inbetriebnahme anvisiert. Die Kosten sind dadurch massiv gestiegen.
2009 hatten die Bahn und die weiteren Projektbeteiligten die gemeinsame Finanzierung der damals prognostizierten 3,1 Milliarden Euro an Kosten für das Projekt sowie für mögliche Mehrkosten bis zu einem Deckel von gut 4,5 Milliarden Euro vereinbart. Die Mehrkosten belaufen sich mittlerweile auf über 11,8 Milliarden Euro.
Die Finanzierungsvereinbarung enthält mit Blick auf weitere Mehrkosten nur eine vage Formulierung, dass die Bahn und das Land Baden-Württemberg in diesem Fall "Gespräche aufnehmen". Die Bahn sieht darin ihren Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet. Das Land lehnt dies ab und sieht die Bahn als "alleinige Projektträgerin und Bauherrin" in der Pflicht.
Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bekräftigte diese Einschätzung nun erneut. Das Land habe "im seit Ende 2016 andauernden gerichtlichen Verfahren überzeugend dargelegt, dass die Bahn für das Projekt Stuttgart 21 die alleinige Finanzierungsverantwortung trägt", erklärte er. Das Verwaltungsgericht habe dies nun bestätigt.
"Die Deutsche Bahn ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen", erklärte der Konzern hingegen. Die DB werde das Urteil prüfen "und danach entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt". Berufung wurde nicht sofort zugelassen, die Bahn kann aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Q.Bulbul--SF-PST