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Amazon scheitert mit Klage gegen verschärfte Aufsicht durch Bundeskartellamt
Der Online-Konzern Amazon ist mit seiner Klage gegen eine verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt gescheitert. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Dienstag die Einschätzung, "dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat". Die entsprechende Einstufung des Kartellamts war demnach rechtens. (Az. KVB 56/22)
Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung Amazon seine "überragende" Marktmacht bescheinigt und den Online-Händler damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. Amazon legte dagegen Beschwerde ein.
Der Kartellsenat befasste sich bereits im Juni ein erstes Mal mit der Angelegenheit und stellte im Vorgehen des Bundeskartellamts keine Verstöße gegen europäisches oder deutsches Recht fest. Er wollte aber nicht ausschließen, dass es notwendig werden könnte, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen vorzulegen. Auch dies schlossen die Richter nun jedoch aus.
Der Bundesgerichtshof verweist in seiner Entscheidung insbesondere auf das inzwischen in Kraft getretene EU-Gesetz für Digitale Märkte (DMA). Die EU-Kommission habe Amazon unter dem DMA als zentrales Internetunternehmen, einen sogenannten Torwächter, eingestuft.
"Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen", kündigte der Konzern an. "Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv."
Die Einstufung Amazons durch das Bundeskartellamt war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. In einem zweiten Schritt können dem Unternehmen bestimmte Praktiken verboten werden, wie etwa eigene Angebote auf der Handelsplattform zu bevorzugen. So sollen große Digitalkonzerne besser kontrolliert werden können.
P.Tamimi--SF-PST