-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
Gericht: Gemeinsames Essen mit Kindern trotz offizieller Trennung von Ehepaar möglich
Wenn Noch-Eheleute vor einer Scheidung noch mit den Kindern in einem Haus leben und zusammen essen, können sie trotzdem als getrennt gelten. Auch kleine Erledigungen oder Einkäufe für den anderen seien möglich, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Angaben vom Montag. Entscheidend sei ein "der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung" wie nach außen erkennbar getrenntes Wohnen und Schlafen.
Das Gericht gab damit einer Beschwerde der Ehefrau Recht, welche die Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts forderte. Wann sich die beiden getrennt hatten, war zwischen Frau und Mann umstritten. Die Frau hatte ihrem Mann eine E-Mail geschrieben und mitgeteilt, dass sie die häusliche Gemeinschaft nicht wiederherstellen wolle - er nutzte damals im gemeinsamen Haus bereits ein eigenes Schlafzimmer und Bad.
Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen verlangen - und zwar das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung, wie das Gericht ausführte. So sollten Vermögensmanipulationen in der Trennungszeit verhindert werden, die für die Berechnung eines möglichen Zugewinnanspruchs relevant sein könnten.
Beide Eheleute stellten solche Anträge, um Informationen über das vorhandene Vermögen zu bekommen. Der Mann nannte aber einen späteren Trennungszeitpunkt als die Frau. Das Frankfurter Amtsgericht setzte diesen späteren Zeitpunkt fest, woraufhin sich die Frau an das Oberlandesgericht wandte.
Dieses stellte nun den früheren Termin als Trennungszeitpunkt fest. Eine Trennung sei dann gegeben, wenn objektiv keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehe und mindestens einer der beiden Eheleute sie auch ablehne und nicht mehr herstellen wolle, erklärte das Oberlandesgericht.
Es sei dafür nicht notwendig, dass einer der Ehepartner ausziehe. Die Eheleute dürften aber keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Auch "wesentliche persönliche Beziehungen" dürften nicht mehr bestehen.
Vor allem wenn minderjährige Kinder im Haushalt lebten, sei ein "freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang der Ehegatten miteinander" trotzdem möglich. Denn beide seien weiter über die Elternschaft verbunden und zum "Wohlverhalten" verpflichtet, erklärte das Gericht.
N.Shalabi--SF-PST