-
Debatte um Stromsteuersenkung: Rehlinger wirft Merz leere Versprechungen vor
-
DAK-Umfrage: Jeder fünfte Jugendliche inhaliert Einweg-E-Zigaretten
-
IG-Metall-Chefin: Auftritt von Audi-Chef in den USA "politisch inakzeptabel"
-
EU-Fischereiverbote: Rainer pocht auf Ausnahme für deutsche Ostsee-Fischer
-
Ifo-Institut: Stimmung in deutschen Unternehmen verbessert sich erneut
-
Tresoldi mit nächstem Dreierpack: "Immer etwas Besonderes"
-
Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen vorgelegt
-
Nach Kollision in Bremerhaven: Kreuzfahrt für rund 2400 Passagiere abgesagt
-
Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
-
Japans Ex-Regierungschef Fukuda im Alter von 90 Jahren gestorben
-
Bestatterinnen fordern offeneren Umgang mit Tod und Trauer
-
Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
-
الظفرة يطلب كشف تفاصيل قرار ركلة الإقصاء أمام خورفكان
-
Düsseldorf installiert 18 Vielfalts-Ampelpärchen
-
طرق دبي تفتتح الجمعة الجسر الأخير في مشروع دوار المركز التجاري
-
Königin Letizia stürzt auf Fischerboot und bleibt unverletzt
-
Doppelpacker Mbappé: "Der Star war die Mannschaft"
-
نقل رالي دكار 2027 من السعودية في قرار استثنائي
-
Orkantief Manja verursacht zahlreiche Feuerwehreinsätze
-
NHL: Minnesota mit Sturm weiter auf Erfolgskurs
-
Venezuela: Oppositionspolitikerin Machado nach fast einem Jahr Exil heimgekehrt
-
Zwei Schwerverletzte bei Frontalunfall in Wachtberg
-
Wagner-Show bei Magic-Sieg: "Riesig für uns"
-
مهرجان الظفرة الرابع يختتم منافسات الهجن بتتويج الفائزين
-
NFL: Bitterer Abend für Mahomes und die Chiefs
-
Käerjeng setzt sich nach der Pause gegen Standard ab
-
بوتين يؤكد استمرار واردات أوروبا من الطاقة الروسية
-
Paralympic Day macht rund 20 Sportarten erlebbar
-
NBA: Besondere Wagner-Show bei Magic-Sieg
-
العاصفة «بويلو» تعطل الكهرباء والرحلات الجوية في بريطانيا
-
Luxemburgs Handballerinnen scheitern nach deutlicher Heimniederlage
-
Chor Casino und Qwain präsentieren Swing Stories
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Austin
-
Dauerkritik ist Wirtz "komplett egal"
-
Schindler nach EM-Coup stolz: "Wirklich glücklich"
-
جمارك دبي تنجز 1.36 مليون طلب لاسترداد التأمينات في ستة أشهر
-
Bayern erleichtert nach harter Woche: "Sieg ist für Vinnie"
-
Carrick vor dem Aus: "Wir müssen abwarten, was passiert"
-
Halfway Home spielt im Dezember im Dörphus Hörsten
-
حرة مطار الشارقة تجذب استثمارات دولية جديدة في الصناعات الغذائية
-
Drei Leichtverletzte bei Zusammenstoß auf der B75
-
مقاطع الذكاء الاصطناعي تدخل قلب الحملات الانتخابية الأميركية
-
Ölspur führt Polizei zu mutmaßlichem Unfallfahrer
-
Nachtclub-Schlägerei: Londoner Gericht verkündet Strafmaß gegen US-Sänger Chris Brown
-
EU-Agrarminister beraten über Fördergelder und Ostseefischerei
-
Minister Schneider schaltet sich in Verhandlungen bei UN-Biodiversitätskonferenz ein
-
Merz bricht zu mehrtägiger Asienreise auf
-
Unbekannte brechen in Einfamilienhaus in Heidenau ein
-
شراكة رياضية تعزز نجاح كأس الإمارات للغولف للناشئين 2026
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro will Ergebnis anfechten
BGH: Eigentümer können Reparaturkosten in Mehrfamilienhaus Einzelnen auferlegen
Wenn in einem Mehrfamilienhaus am Gemeinschaftseigentum etwas kaputt geht, müssen nicht unbedingt alle Wohnungseigentümer für die Reparatur zahlen. Sie dürfen auch per Mehrheitsbeschluss entscheiden, dass nur diejenigen die Kosten tragen, die einen Nutzen von dem Gemeinschaftseigentum haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschied. Solange Einzelne nicht ungerechtfertigt benachteiligt würden, habe die Wohnungseigentümergemeinschaft einen weiten Spielraum, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. (Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23)
Normalerweise zahlen alle Eigentümer von Wohnungen anteilig für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Nach einer Neuregelung von Ende 2020 kann die Gemeinschaft aber in bestimmten Fällen anders entscheiden und die Kosten Einzelnen auferlegen. Dabei waren einige offene Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der BGH entschied nun, dass die Eigentümergemeinschaft auch dann eine abweichende Verteilung beschließen darf, wenn einige Eigentümer dann gar nicht oder erstmals zahlen müssen.
In den Fällen am BGH ging es um Eigentümergemeinschaften aus Niedersachsen und Hessen. Die eine Wohnanlage hatte eine Garage mit Doppelparkern, also übereinander angebrachten Parkplätzen. Dort ging die Hebeanlage kaputt. Deshalb konnte nur noch die Hälfte der Parkplätze benutzt werden. Die Eigentümergemeinschaft beschloss, dass nur diejenigen für die Reparatur zahlen sollten, denen die Parkplätze gehörten.
Dem Kläger gehören vier Doppelparker. Er klagte gegen den Beschluss. Weder vor dem Amtsgericht Hannover noch vor dem Landgericht Lüneburg hatte seine Klage aber Erfolg. Nun scheiterte auch die Revision vor dem BGH. Der Kläger hat damit keinen Anspruch darauf, dass die Reparatur der Hebeanlage aus der angesparten Rücklage bezahlt wird.
Auch im zweiten Fall scheiterte der Kläger mit dem Versuch, gegen die geänderte Kostenverteilung vorzugehen. Er ist Eigentümer der Dachgeschosswohnung in dem Mehrfamilienhaus. Die Dachflächenfenster sind Gemeinschaftseigentum. Als sie kaputtgingen, beschlossen die Wohnunseigentümer in der Eigentümerversammlung, dass die Fenster ausgetauscht werden sollten. Zahlen soll aber nur der Kläger.
Das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Frankfurt am Main hielten das für rechtens. Das bestätigte der BGH nun. Strittig war hier unter anderem, ob die Eigentümergemeinschaft die Kostenverteilung gleich für die Zukunft hätte festlegen müssen. Das sei aber nicht notwendig, entschied der BGH. Auch die Kostenverteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme dürfe von der Mehrheit beschlossen werden.
N.Shalabi--SF-PST