-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
Beherbergungsverbot in Pandemie: Hotel muss gezahlte Kosten zurückzahlen
Ein Hotel muss bereits gezahlte Übernachtungskosten zurückzahlen, wenn der Aufenthalt wegen eines pandemiebedingten Beherbergungsverbots nicht wie geplant stattfinden konnte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch und gab damit einer Klägerin recht, die im Oktober 2019 mehrere Zimmer in einem Hotel in Lüneburg gebucht hatte. Die Reise sollte im Mai 2020 stattfinden. (Az. VIII ZR 363/21)
In der Zwischenzeit brach aber die Coronapandemie aus. Wenige Tage vor der geplanten Reise sagte die Klägerin sie ab und bat um Rückzahlung der Übernachtungskosten von etwa 1000 Euro. Sie hatte allerdings einen nicht stornierbaren Tarif gewählt. Das Hotel wollte nicht zahlen und bot stattdessen die Verschiebung des Aufenthalts auf einen anderen Termin im Jahr 2020 an, was wiederum die Beklagte nicht wollte.
Sie zog in Berlin vor Gericht. Das Landgericht gab ihr weitgehend recht. Gegen dessen Urteil wandte sich das Hotel an den BGH, der die Revision aber nun zurückwies. Die Klägerin sei wirksam von dem Vertrag zurückgetreten, erklärte er. Durch das in Niedersachsen geltende Beherbergungsverbot in dem Zeitraum sei es dem Hotel verboten gewesen, die Zimmer für Urlaubsreisen zu vermieten. Die geschuldete Leistung sei also rechtlich unmöglich geworden.
Die Klägerin habe für einen konkreten Zeitraum gebucht und somit klargemacht, dass sie nur für den Zeitraum Interesse an den Hotelzimmern hatte. Länger abzuwarten habe ihr nicht zugemutet werden können. Es sei damals nicht absehbar gewesen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickle und wann wieder Urlaubsreisen möglich sein würden.
Zwar sei die Verlängerung des Beherbergungsverbots erst vier Tage nach der E-Mail, mit der sie absagte, wirksam geworden. Doch habe sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass im Buchungszeitraum keine Reise stattfinden könne, erklärte der BGH.
C.Hamad--SF-PST