-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
Hanno Berger scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen Cum-Ex-Verurteilung
Der im Cum-Ex-Steuerskandal verurteilte Anwalt Hanno Berger ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie sei unzulässig, erklärte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe und nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Berger habe sie nicht ausreichend begründet. (Az. 2 BvR 1816/23)
Berger gilt als eine Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte, mit denen Banken und Investoren den Staat jahrelang um Milliarden prellten. Der Fiskus wurde ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 erklärte der Bundesgerichtshof sie für strafbare Steuerhinterziehung.
Berger wurde im Dezember 2022 vom Landgericht Bonn wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht stellte fest, dass er Ideengeber, Initiator und Berater bei Cum-Ex-Geschäften gewesen sei. Gegen das Urteil aus Bonn wandte er sich an den Bundesgerichtshof (BGH), der seine Revision aber verwarf. Der von der Schweiz ausgelieferte Berger habe wegen der Taten verfolgt werden dürfen, entschieden die BGH-Richterinnen und -Richter im September 2023.
Nun scheiterte auch die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung. Berger habe eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt, erklärte das Verfassungsgericht. Seine Ausführungen dazu bestünden aber vor allem aus dem Vorwurf, dass der BGH der Rechtsauffassung seiner Revision nicht gefolgt sei. Davor schütze das Grundgesetz nicht. Auch eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter sei nicht ausreichend dargelegt, teilte das Gericht weiter mit.
Neben der Verurteilung in Bonn war Berger Ende Mai 2023 außerdem wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei anderen Fällen vom Landgericht Wiesbaden verurteilt worden. Dieses sah als erwiesen an, dass Berger zwischen 2006 und 2008 für 113 Millionen Euro Bescheinigungen für in Wahrheit niemals gezahlte Steuern beschafft habe. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten.
Um das Wiesbadener Urteil ging es am Dienstag in Karlsruhe aber nicht. Es ist noch nicht rechtskräftig. Über die Revision dazu hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.
Q.Jaber--SF-PST