-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
EuGH: Erziehungszeit in anderem EU-Land zählt oft für Erwerbsminderungsrente
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Kindererziehungszeiten in anderen EU-Ländern für die Erwerbsminderungsrente zählen. Das kann dem Urteil vom Donnerstag zufolge auch dann der Fall sein, wenn die Betreffenden vor Geburt der Kinder nicht in die Rentenkasse einzahlten, aber beispielsweise Ausbildung oder Praktikum als Versicherungszeit zählen. Im konkreten Fall ging es um eine Deutsche, die lange in den Niederlanden lebte. (Az. C‑283/21)
Die 1958 geborene Frau machte in Deutschland eine Ausbildung zur Erzieherin und ein unbezahltes Praktikum, während sie in den Niederlanden wohnte. Vor der Geburt ihrer Kinder hatte sie noch keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt. Die Kinder erzog sie in den Niederlanden. Als diese größer waren, pendelte sie einige Jahre für einen Minijob nach Deutschland. Später zog sie wieder nach Deutschland, war einige Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und zahlte in die deutsche Rentenkasse ein.
Danach wurde sie erwerbsunfähig und bekam eine Erwerbsminderungsrente. Die deutsche Rentenversicherung berücksichtigte jene Zeiten als maßgeblich, in denen sie in Deutschland mit oder ohne Versicherungspflicht tätig war. Die zwölf Jahre, in denen die Frau in den Niederlanden Hausfrau und Mutter war, wurden nicht angerechnet. Dagegen zog sie vor Gericht.
Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen legte dem Fall dem EuGH vor. Dieser hatte zwar bereits mehrmals entschieden, dass Kindererziehungszeiten im EU-Ausland für die Rente zählen. Dabei ging es aber um andere Konstellationen, nämlich Fälle, in denen die Betroffenen vor und teils auch nach Geburt der Kinder in dem entsprechenden Land Beiträge entrichteten.
Als Maßstab entwickelte der Gerichtshof das Kriterium einer hinreichenden Verbindung mit den Versicherungszeiten in dem betroffenen Mitgliedsstaat, in dem die Rente beantragt wurde. Für den aktuellen Fall sah er eine solche Verbindung. Dass die Frau während Ausbildung, Praktikum und Minijob vor 2013 keine Beiträge zur Rentenkasse zahlte, sei hier nicht entscheidend. In den Niederlanden habe die Frau dagegen keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, weil sie dort nie gearbeitet habe.
Über die Klage der Frau muss nun das Gericht in Essen entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
P.AbuBaker--SF-PST