-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
Gericht: Bank haftet bei grober Fahrlässigkeit nicht für Phishing-Betrug
Ein Bankkunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er durch grobe Fahrlässigkeit Opfer eines Phishing-Betrugs geworden ist. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung. Demnach hätte der Kläger sensible Daten nicht allein auf einen "telefonischen Zuruf hin" an einen unbekannten Dritten weitergeben dürfen. (Az. 3 U 3/23)
Der Bankkunde erhielt den Gerichtsangaben zufolge im September 2021 eine SMS mit dem Hinweis, sein Konto sei eingeschränkt worden, er solle sich für eine neues Verfahren anmelden. Die Nummer des Absenders sei ihm bekannt gewesen, darüber habe er zuvor bereits Infos zu vorübergehenden Sperrungen und Sicherheitsvorfällen der Bank erhalten. Er klickte auf den angegebenen Link in der Nachricht und wurde danach von einem Mann angerufen. Auf Anweisung des Mannes erhöhte er sein Überweisungslimit; kurz danach wurde sein Konto mit fast 50.000 Euro belastet.
Dieses Geld forderte der Bankkunde von seiner Bank zurück. Das Gericht wies die Klage wie zuvor das Landgericht aber ab, weil der Kunde "grob fahrlässig seine Pflichten verletzt habe". Er habe allein auf telefonischen Zuruf hin Daten freigegeben; für die Änderung des Limits und die Überweisung des Betrags seien zudem zwei Freigaben von derselben IP-Adresse erfolgt.
Es könne unterstellt werden, dass der Rechtsanwalt und Steuerberater "in geschäftlichen Dingen grundsätzlich erfahren sei", so die weitere Argumentation des Gerichts. Außerdem werde das kriminelle Phänomen Phishing bereits seit 2006 breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Der Kunde hätte erkennen müssen, "dass er einem Betrugsversuch aufgesessen war".
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Kläger beantragte Revision beim Bundesgerichtshof.
J.Saleh--SF-PST