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EU-Kommissionsbeschluss zu Tiktok-Betreiber Bytedance wird nicht ausgesetzt
Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal Tiktok betreibt, ist mit einem Antrag auf Aussetzung eines Kommissionsbeschlusses zur Gatekeeperfunktion am EU-Gericht in Luxemburg gescheitert. Dessen Präsident wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Freitag zurück. Die EU-Kommission hatte im September beschlossen, Bytedance ebenso wie fünf andere Internetkonzerne schärferen Regeln zugunsten der Nutzer zu unterwerfen. (Az. T-1077/23 R)
Als sogenannte Gatekeeper - also Torwächter - des Internets fallen sie unter die Verordnung über digitale Märkte. Als Gatekeeper definiert die Europäische Union Unternehmen und Dienste mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat und mehr als 10.000 aktiven Geschäftskunden in der EU pro Jahr. Die EU will verhindern, dass die sechs Unternehmen Apple, Amazon, die Google-Dachgesellschaft Alphabet, die Facebook-Mutter Meta, Microsoft und eben Bytedance ihre Marktmacht ausnutzen.
Beispielsweise sollen sie künftig weniger Kontrolle darüber haben, welche Apps auf Handys vorinstalliert sind. Zudem sollen Messenger-Dienste interoperabel werden. Das heißt, dass Nutzer Nachrichten oder Bilder zwischen verschiedenen Apps versenden können. Bis Anfang März sollten die Änderungen umgesetzt werden, bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen den Konzernen hohe Geldstrafen.
Bytedance klagte gegen den Kommissionsbeschluss und stellte außerdem einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, um den Beschluss vorläufig aussetzen zu lassen. Mit diesem Eilantrag hatte das Unternehmen aber nun keinen Erfolg. Bytedance habe nicht dargelegt, dass eine vorläufige Entscheidung zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens dringend notwendig sei, erklärte das Gericht.
Bytedance hatte demnach unter anderem argumentiert, dass die Gefahr bestehe, dass nicht öffentliche, hochstrategische Informationen über die Praktiken von TikTok bei der Erstellung von Nutzerprofilen verbreitet würden. Eine tatsächlich bestehende Gefahr der Verbreitung vertraulicher Informationen habe das Unternehmen aber nicht dargetan, erklärte das Gericht.
Ein Urteil zu der eigentlichen Klage ist das noch nicht. Gegen die Entscheidung vom Freitag kann Bytedance außerdem noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächster Instanz vorgehen.
N.Shalabi--SF-PST