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BGH: Mutter aus Rosenheim muss wegen Aussetzens von Baby ins Gefängnis
Knapp ein Jahr nach dem Fund eines ausgesetzten Neugeborenen im bayerischen Rosenheim ist das Hafturteil gegen die Mutter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das Urteil des Landgerichts Traunstein vom Oktober. Es hatte die Frau wegen Aussetzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. (Az. 1 StR 2/24)
Wie das Landgericht feststellte, hatte die damals 27-Jährige Anfang März vergangenen Jahres allein zu Hause entbunden. Wenige Stunden nach der Geburt habe sie das Baby in einer Einkaufstüte durch die Rosenheimer Innenstadt getragen und die Tasche schließlich im Innenhof eines Hotels abgelegt. Das Kind sei völlig unzureichend bekleidet und so nicht gegen die winterlichen Temperaturen geschützt gewesen.
Die Frau habe dem Kind zwar eine Chance zum Überleben eröffnen wollen, erklärte das Landgericht in seinem Urteil. Sie habe aber billigend in Kauf genommen, dass es längere Zeit nicht gefunden werden und durch die Kälte und fehlende Versorgung ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden werde.
Eine Passantin entdeckte das Kind im März noch rechtzeitig. Es war stark unterkühlt und befand sich in Lebensgefahr, kam aber sofort ins Krankenhaus und konnte gerettet werden. Bei den Ermittlungen zu dem Fall kamen unter anderem speziell ausgebildete Hunde zum Einsatz. Zudem wurden Überwachungskameras in der Innenstadt ausgewertet, so dass gezielt nach dem Menschen gefahndet werden konnte, der das Neugeborene ausgesetzt hatte.
Wenige Tage später wurde die Mutter ermittelt. Gegen das Urteil aus Traunstein wandte sie sich an den Bundesgerichtshof. Dieser fand bei seiner Überprüfung aber keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil, wie er am Donnerstag mitteilte.
F.Qawasmeh--SF-PST