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Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
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Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
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Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
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Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
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Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
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US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
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Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
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Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
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Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
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Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
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Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
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Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
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누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
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ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
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努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
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نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
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Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
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Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
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नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
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SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
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Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
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Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
Europäischer Gerichtshof: Reiseverbote in Pandemie rechtens
In einer Pandemie darf ein EU-Land ein Verbot für Reisen in einen anderen Mitgliedsstaat verhängen, der als Hochrisikogebiet gilt. Trotz der grundsätzlichen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sei dies erlaubt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Das Verbot müsse aber begründet, klar und genau sein. (Az. C-128/22)
Es ging um einen Fall aus Belgien. Ein Reiseveranstalter war vor Gericht gezogen, weil Belgien im Frühling 2020 wegen der Coronapandemie nicht wesentliche Reisen in oder aus Ländern verboten hatte, die als "rote Zonen" eingestuft wurden. Reisende aus solchen Ländern mussten sich testen lassen und in Quarantäne gehen.
Im Sommer 2020 galt auch Schweden kurzzeitig als rote Zone. Der Reiseveranstalter sagte deswegen alle Reisen in das Land ab. Vor Gericht forderte er später eine Entschädigung dafür. Das belgische Gericht fragte den EuGH, ob die damalige belgische Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei.
Dieser bejahte, machte aber einige Einschränkungen: Eine solche Regelung müsse verhältnismäßig sein, sie dürfe niemanden diskriminieren und es müsse möglich sein, sie gerichtlich anzufechten. Im konkreten Fall muss nun das belgische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
D.Khalil--SF-PST