-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung
Wird eine vermietete Wohnung verkauft, dürfen die Mieter bei der Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechts nicht finanziell ausgebootet werden. Maßgeblich ist der Preis, der mit einem Dritten für die vermietete Wohnung vereinbart wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VIII ZR 305/20)
Wird eine vermietete Wohnung verkauft, muss der bisherige Eigentümer laut Gesetz die Mieter hierüber informieren und ihnen ein Vorkaufsrecht einräumen. Dabei gilt der Preis, den der Eigentümer mit einem Dritten, dem sogenannten Erstkäufer, vereinbart hat. Bei Mietshäusern oder Wohnblöcken besteht ein Vorkaufsrecht allerdings gegebenenfalls nur für das ganze Gebäude.
Im Streitfall geht es um eine unsanierte Wohnung mit 47 Quadratmetern in einem Mehrparteienhaus in Berlin. Der Eigentümer vereinbarte mit einem Kaufinteressenten einen Preis von gut 163.000 Euro. Dieser Preis sollte allerdings für die unvermietete Wohnung gelten. Bleibe die Wohnung vermietet, verminderte sich laut Vertrag der Kaufpreis um zehn Prozent auf 147.000 Euro.
Die Mieterin hob den Finger und machte ihr Vorkaufsrecht geltend. Sie zahlte die vom Eigentümer geforderten 163.000 Euro unter Vorbehalt, forderte mit ihrer Klage aber 16.000 Euro zurück. Auch für sie müsse der um zehn Prozent ermäßigte Preis gelten.
Wie schon die Vorinstanzen gab dem nun auch der BGH statt. Die Vereinbarung von zwei Preisen mit dem Erstkäufer sei unwirksam. Auch die Mieterin müsse daher nur den geringeren Preis für die unvermietete Wohnung zahlen.
Die Vereinbarung eines höheren Preises sei "eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter", erklärte der BGH zur Begründung. Laut Gesetz dürften Mieter bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts keine ungünstigeren Bedingungen haben als der Erstkäufer. Das gelte auch dann, wenn der günstigere Preis von bestimmten Bedingungen abhängt, hier die weitere Belegung der Wohnung durch die Mieterin.
Zwar könne eine Wohnung häufig unvermietet teurer verkauft werden als vermietet. Der Gesetzgeber habe aber gewollt, dass der Preisabschlag für die vermietete Wohnung dann dem sein Vorkaufsrecht ausübenden Mieter zukommt.
Ein Nachteil entstehe dem Verkäufer dadurch nicht, betonte der BGH. Zudem könne er umgekehrt einen höheren Preis vereinbaren, wenn die Wohnung vor dem Kaufstichtag frei werden sollte.
P.AbuBaker--SF-PST