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Verbraucherschützer begrüßen geplante Verabschiedung von Heizungsgesetz am Freitag
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die für Freitag geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes durch den Bundestag begrüßt. "Es ist richtig, jetzt endlich Planungssicherheit für private Haushalte bei der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Heizungen zu schaffen", sagte vzbv-Chefin Ramona Pop dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwochsausgaben). Zugleich forderte sie Nachbesserungen zu einem späteren Zeitpunkt, um versteckte Kostenfallen zu beheben.
Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sei vor der Sommerpause "leider zum Teil sehr unsachlich geführt" worden, kritisierte Pop. Viele Verbraucher seien deshalb inzwischen verunsichert. "Die sinkende Zahl der Förderanträge zeigt, dass viele private Haushalte ihre Entscheidung zum Heizungstausch zeitlich schieben."
Zugleich mahnte Pop spätere Nachbesserungen an dem Gesetz an: "Aus Verbrauchersicht wird es weiterhin Kritik am GEG geben, zum Beispiel weil bei bestimmten neuen Heizungssystemen, wie Wasserstoffheizungen, Kostenfallen drohen", sagte Deutschlands oberste Verbraucherschützerin dem RND. Sie halte es deshalb "für sinnvoll, das Gebäudeenergiegesetz in naher Zukunft noch einmal zu überprüfen und dann auch Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden neu zu regeln".
Zuallererst sei nun jedoch wichtig, neben der Verabschiedung des Gesetzes auch die angekündigte Bundesförderung für effiziente Gebäude rasch zu beschließen und eine ausreichende finanzielle Unterstützung für die Verbraucher zu sichern, sagte Pop.
Der Bundestag hat die finale Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz für diesen Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Die Ampel-Fraktionen stimmten am Dienstag gegen den Widerstand von Union, AfD und Linken für die Beratung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes in zweiter und dritter Lesung am Ende der laufenden Bundestagswoche. Oppositionsabgeordnete kritisieren den Schritt scharf.
Das GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Diese Vorgaben sollen ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst Wärmepläne vorlegen.
Die Ampel-Fraktionen wollten dieses im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsbeschluss bereits stark abgeänderte Gesetz noch kurz vor der Sommerpause verabschieden. Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann machte das Bundesverfassungsgericht dem jedoch einen Strich durch die Rechnung, weil mehr Zeit für die Beratung des Textes nötig sei.
R.Shaban--SF-PST