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Verbraucherschützer: Mängel bei Umsetzung von strengeren EU-Regeln für Online-Riesen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat wenige Tage nach Inkrafttreten von strengeren EU-Vorschriften für Online-Riesen Mängel bei der Umsetzung kritisiert. "Der vzbv hat jetzt erste Überprüfungen vorgenommen, weitere werden folgen. Wenn es bei der Umsetzung weiterhin hakt, wird der Verband die Möglichkeit nutzen, Unternehmen bei Verstößen abzumahnen", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop am Mittwoch. Demnach besteht bei der Pflicht zu Kontaktangaben und bei der Transparenz der Empfehlungssysteme Nachbesserungsbedarf.
Am 25. August war der sogenannte Digital Services Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften zielen auf Online-Riesen mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern ab. Dazu zählen etwa die Plattformen Facebook und Instagram des Meta-Konzerns, Youtube und Google Maps von Alphabet, der Online-Händler Amazon und der Twitter-Nachfolger X.
Unter anderem müssen sie eine zentrale, leicht zugängliche Kontaktstelle für Nutzende angeben. Bei den untersuchten Angeboten von Amazon, Apple App Store, Facebook und Tiktok sei eine Kontaktmöglichkeit zwar auffindbar, "jedoch aus Sicht des vzbv nicht immer leicht zugänglich", rügten die Verbraucherschützer. Teilweise seien bis zu fünf Klicks notwendig, bis Verbraucher den Kundenchat nutzen oder eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einsehen könnten.
Die Plattformen müssen außerdem verständlich angeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen. Der vzbv bemängelte, die untersuchten Anbieter Amazon, Booking.com, Google-Suche und der Onlinehändler Zalando hätten diese Regelungen zum Stichtag nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Beispielsweise brauche es bei der Google-Suche mindestens drei Klicks, um etwas über das Ranking der Suchergebnisse zu erfahren.
Der vzbv untersuchte die Umsetzung verschiedener Einzelregelungen bei Amazon, Apple App Store, Facebook, Tiktok sowie Amazon, Booking.com, Google-Suche und Zalando. Er wies darauf hin, dass Nutzende bei den Verbraucherzentralen Beschwerden melden können.
Amazon und Zalando hatten Klagen eingereicht. Sie führen an, dass ihre Dienste nicht alle Kriterien erfüllen, um unter das Gesetz zu fallen. Amazon hat angekündigt, sich an die neuen Vorschriften zu halten, sollte die Klage scheitern.
Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen den Online-Konzernen Strafen in Milliardenhöhe. Das Gesetz sieht Zahlungen in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes vor. Als letztes Mittel kann die EU-Kommission einen Onlinedienst unter dem neuen Gesetz sogar sperren.
U.AlSharif--SF-PST