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Deutsche Umwelthilfe unterstützt Klage gegen Verbot von Balkonkraftwerk
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Mieterhaushalt bei einer Klage auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks. Es gebe in dem Fall keinen "sachlich nachvollziehbaren Grund" gegen die Anbringung einer Mini-Solaranlage, erklärte die DUH am Donnerstag in Berlin. Die zuständige Hausverwaltung erhebe "unsachliche und überzogene Forderungen". Die DUH strebe ein Grundsatzurteil an.
Den Angaben der DUH zufolge versucht ein Paar aus Kiel seit November 2022, die Erlaubnis für eine Mini-Solaranlage am Balkon zu erhalten. Zunächst habe die Hausverwaltung die Anbringung aus optischen Gründen untersagt, nach zwei weiteren Anfragen sollten die Mieter dann ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutzgutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen, wie die DUH erklärte. Das liegt nach Ansicht des Umweltverbandes aber in der Verantwortung des Vermieters und würde die Anlage unrentabel machen.
Aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter häufig noch eine Genehmigung des Vermieters, wenn sie eine Stecker-PV-Anlage installieren möchten, beispielsweise wenn damit eine bauliche Veränderung einhergeht. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Steckersolargeräte als sogenannte privilegierte bauliche Veränderungen gelten sollen - Mieterinnen und Mieter hätten dann leichter Anspruch auf eine Installation.
DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz erklärte, die größte Hürde bei der Installation von Balkonkraftwerken sei immer noch, die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer zu erhalten. Die Umwelthilfe fordere Bundesjustizminister Mario Buschmann (FDP) auf, "jetzt im Turbo die Anbringung von Balkonsolarmodulen als privilegierte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes in Gesetzesform zu gießen".
Der Rechtsstreit solle außerdem Klarheit bringen, welche Anforderungen an Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung einer Mini-Solaranlage gestellt werden können oder eben auch nicht. "Sonst müssen Mieterinnen und Mieter jeden Einzelfall juristisch durchkämpfen – wobei die wenigsten Betroffenen diese Möglichkeit haben", so Metz.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erklärte auf Anfrage von AFP, er begrüße grundsätzlich die Nutzung erneuerbarer Energien und damit auch von Balkonkraftwerken. Der Fall in Kiel sei ein "nicht repräsentativer Einzelfall".
L.Hussein--SF-PST