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Frühere Geschäftsführer von Steinhoff-Tochterfirmen in Oldenburg verurteilt
Zwei ehemalige Geschäftsführer von Tochterunternehmen des international tätigen Einzelhandelskonzerns Steinhoff sind vom Landgericht im niedersächsischen Oldenburg in einem Prozess um Bilanzmanipulationen in Milliardenhöhe zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Richterinnen und Richter sprachen die Männer im Alter von 52 und 64 Jahren am Montag der unrichtigen Darstellung in Bilanzen und des Kreditbetrugs sowie der Beihilfe zur unrichtigen Darstellung in Bilanzen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Der 64-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, während der 52-Jährige eine zur Bewährung ausgesetzte zweijährige Gefängnisstrafe erhielt und zusätzlich 72.000 Euro bezahlen muss. Von den Strafen gilt jeweils ein Jahr wegen Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt.
Hintergrund des Prozesses waren laut Anklageschrift schwer durchschaubare Scheingeschäfte sowie überhöhte Bewertungen von Anlagevermögen in einem Geflecht von Gesellschaften der Steinhoff-Holding, durch die zwischen 2010 und 2014 Verluste bei Tochterfirmen verschleiert und angebliche Gewinne für den aus Südafrika gesteuerten Gesamtkonzern ausgewiesen worden sein sollen. Die Anweisungen dazu kamen demnach aus der Unternehmenszentrale.
In einem separaten Prozess klagte die Staatsanwaltschaft Oldenburg daher auch den ehemaligen Steinhoff-Vorstandsvorsitzenden Markus J. an, den sie als den mutmaßlichen Haupttäter und Drahtzieher der Bilanzmanipulationen betrachtet. Der in Südafrika lebende ehemalige Konzernlenker erschien zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht im April jedoch nicht, das Gericht erließ inzwischen einen Haftbefehl. Der Prozess ist ausgesetzt.
Die nun verurteilten Geschäftsführer europäischer Tochterfirmen sollen Aufträge zur Bilanzmanipulation von J. erhalten und diese dann umgesetzt haben. So sahen es die Richterinnen und Richter laut Urteil unter anderem als erwiesen an, dass diese Anteile einer wirtschaftlich gar nicht aktiven Gesellschaft zwischen Tochterfirmen zu völlig überhöhten Preisen handelten.
Am Ende einer komplizierten Kette von Scheingeschäften und nachträglichen Kaufpreiserhöhungen wurden die fraglichen Firmenanteile mit einem Nennwert von 100 Euro am Ende mit einem rein fiktiven Stückpreis von 675.000 Euro veranschlagt. Statt eines Jahresfehlbetrags wies eine der Tochterfirmen im Ergebnis für 2013 einen Überschuss von mehr als einer Milliarde Euro aus, was sich entsprechend auf die Bilanz des Steinhoff-Gesamtkonzerns auswirkte.
In einem anderen Fall wurde laut Urteil beim Kauf eines österreichischen Möbelkonzerns ebenfalls im Rahmen komplexer Abtretungsgeschäfte zwischen Tochtergesellschaften der Wert ebenfalls künstlich erhöht. Daher wies die erwerbende Steinhoff-Tochter 2014 rund 820 Millionen Euro zu viel für diese Beteiligungen aus, was sich ebenfalls in der Bilanz von Steinhoff niederschlug. Andere Teile der Anklage waren laut Gericht bereits verjährt.
Die Steinhoff-Holding ist an Möbelhaus- und Einzelhandelsketten in den USA, Europa, Afrika, Südamerika, Australien und Neuseeland beteiligt. Früher gehörten zu ihr auch Möbelhausketten in Deutschland. 2017 wurden Unregelmäßigkeiten in der Bilanz entdeckt, was den Konzern in eine Krise stürzte. Der Aktienwert des Unternehmens brach daraufhin um 98 Prozent ein.
Zehntausende Aktionäre und Geschäftspartner forderten anschließend mehr als acht Milliarden Dollar Entschädigung. Vorstandschef J. trat zurück und erklärte, von Bilanzbetrug nichts gewusst zu haben. Im Januar 2022 ging die südafrikanische Justiz auf einen Vorschlag der Steinhoff-Holding ein, 1,4 Milliarden Euro zu zahlen, um die zahlreichen Streitfälle beizulegen.
Q.Jaber--SF-PST