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Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Reform des Unterhaltsrechts. "Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Damit soll der Tatsache, dass nach einer Trennung Eltern oft weiterhin gemeinsam ihre Kinder erziehen, Rechnung getragen werden. Zuspruch kam aus der SPD und vom Kinderschutzbund. Sie pochen zugleich darauf, dass Ansprüche von Kindern nicht gemindert werden dürfen.
Nach den Plänen des Justizministers soll künftig in Trennungsfamilien ein Elternteil, das nicht die Hauptbetreuung des Kindes übernimmt, sich aber dennoch "zu einem gehörigen Anteil" daran beteiligt, entlastet werden. "Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist", sagte Buschmann. "Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform."
Als Beispiel nannte der Minister einen Vater, der 4000 Euro im Monat verdient und 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. Wenn die hauptbetreuende Mutter des gemeinsamen Kindes 2000 Euro verdiene, zahle der Vater bislang rund 500 Euro Unterhalt. "Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen. Der Unterschied kann in einem solchen Fall somit mehr als 100 Euro betragen."
Immer mehr Eltern in Deutschland würden ihre Kinder auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam erziehen, sagte Buschmann zur Begründung. Dem werde das Unterhaltsrecht bislang nicht gerecht. Kritik, dass die geplanten Änderungen hauptbetreuende Mütter benachteiligen würden, wies er zurück. Im Gegenteil würden Väter mit der geplanten Reform dazu motiviert, "sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren".
SPD-Chefin Esken begrüßte die Reformpläne grundsätzlich. Allerdings müsse das Existenzminimum des Kindes klar geschützt werden "und die Reform darf auch nicht zulasten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen", sagte sie den Funke-Zeitungen. "Es ist völlig klar, dass ihre finanziellen Aufwände für das Kind durch die geteilte Sorge nur geringfügig sinken."
Auch der Kinderschutzbund warnte vor falschen Weichenstellungen bei der Reform. "Dass das Unterhaltsrecht mit Blick auf veränderte Lebensrealitäten angepasst werden soll, begrüßen wir", sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein den Funke-Zeitungen. "Es muss aber sichergestellt werden, dass eine mögliche Neuregelung nicht zum Nachteil der betroffenen Kinder ausfällt." Die Ansprüche von Kindern dürften weder gesetzgeberisch noch in der Praxis gemindert werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, nannte es in den Funke-Zeitung richtig, das Recht an die gesellschaftliche Realität anzupassen. "Es ist schwierig für einen alleinerziehenden Vater, wenn er nach einer Scheidung den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und beispielsweise auch sein eigenes Zimmer hat."
Es gehe auch darum, "das in unseren Gesetzen verhaftete Bild, das üblicherweise Frauen die Betreuung übernehmen und Väter die Unterhaltspflichtigen sind", abzulegen, erklärte zudem die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr. Es sei "gesellschaftlich geboten, die Verantwortung nicht allein einem Elternteil zuzuschreiben".
F.AbuShamala--SF-PST