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Regierung legt mit kommunaler Wärmeplanung Baustein für Heizungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen wichtigen Baustein zum umstrittenen Heizungsgesetz gelegt: Das Kabinett stimmte am Mittwoch für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung, die wiederum an das Gebäudeenergiegesetz geknüpft ist. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende sollen so Gewissheit über die künftige Wärmeversorgung vor Ort erlangen und darüber, ob sie ihre Heizung anpassen müssen.
Das Gesetz stammt aus dem Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und wurde gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium erarbeitet. "Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist", sagte Geywitz zu dem Entwurf. "Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird." Auf all das gebe es künftig Antworten.
Die Wärmeplanung soll mit dem Gesetz flächendeckend für alle Bundesländer Pflicht werden: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen dann spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten, kleine benachbarte Gemeindegebiete dürfen dabei zusammenarbeiten.
Die Fristen für die Wärmeplanung wurden an die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst. Beide Gesetze zum klimafreundlichen Heizen sind eng aneinander gekoppelt. Festgeschrieben ist dabei auch das Ziel, dass der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme 2030 im bundesweiten Mittel 50 Prozent betragen soll. Bis 2045 soll dann Klimaneutralität erreicht sein.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Diese Vorgaben gelten ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst ihre Wärmepläne vorlegen.
Zur Erstellung der Pläne werden vorhandene Daten genutzt, die den Behörden, Versorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen. Der Bund fördert die Erstellung der Pläne mit 500 Millionen Euro.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte allerdings mehr Geld vom Bund: Die bislang vorgesehenen Mittel "reichen dafür nach unseren Berechnungen keinesfalls aus", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Außerdem dürften die Anforderungen an die Wärmepläne "nicht zu bürokratisch sein".
Ähnlich äußerte sich die Bauindustrie. Die Wärmewende dürfe "nicht zu einer sozialen Frage werden". Die 500 Millionen des Bundes "können deshalb nur ein Anfang sein, um die Planung anzuschieben".
Der Energieverband BDEW begrüßte den Entwurf grundsätzlich, kritisierte aber, dass die Fristen für die Städte und Kommunen um ein halbes Jahr verkürzt wurden. "Für etliche Kommunen ist jeder Monat notwendig", erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae und forderte eine Verlängerung bis jeweils zum Jahresende. Kritisch sieht der Verband auch, dass der Einsatz von Biomasse in dem Entwurf auf einen bestimmten Prozentsatz je nach Länge der Wärmenetze begrenzt wird.
Der Eigentümerverband Haus & Grund forderte, die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden zu stärken. So müssten zum einen die Fernwärmepreise "transparent und fair sein". Es dürfe kein Anschluss- und Benutzungszwang eingeführt werden. Wärmenetze müssten "durch die angebotenen Preise und Leistungen überzeugen".
P.Tamimi--SF-PST