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Kabinett beschließt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Die Bundesregierung hat bei der Wärmewende einen wichtigen Baustein zum umstrittenen Heizungsgesetz gelegt: Das Kabinett stimmte am Mittwoch für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung, die wiederum an das Gebäudeenergiegesetz geknüpft ist. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende sollen so Gewissheit über die künftige lokale Wärmeversorgung erlangen - etwa ob Fernwärme oder eine Versorgung mit Wasserstoff geplant ist - und darüber, ob sie ihre Heizung anpassen müssen.
Das Gesetz stammt aus dem Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und wurde gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium erarbeitet. "In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders", sagte Geywitz zu dem Entwurf. "Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig." Nicht nur Hausbesitzer wollten wissen, mit welchen Kosten künftig zu rechnen sei, auch wer eine Mietwohnung suche, interessiere sich für den Energieträger.
Die Wärmeplanung soll mit dem Gesetz flächendeckend für alle Bundesländer Pflicht werden: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen dann spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten, kleine benachbarte Gemeindegebiete dürfen dabei zusammenarbeiten.
Die Fristen für die Wärmeplanung wurden an die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst. Beide Gesetze zum klimafreundlichen Heizen sind eng aneinander gekoppelt.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Diese Vorgaben gelten ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst ihre Wärmepläne vorlegen.
Der Bund fördert die Erstellung der Pläne mit 500 Millionen Euro. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert allerdings mehr Geld vom Bund. Die bislang vorgesehenen Mittel "reichen dafür nach unseren Berechnungen keinesfalls aus", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
O.Farraj--SF-PST