-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Mehrfamilienhaus
Mieter und Wohnungseigentümer können die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie diese nicht selbst in Auftrag gegeben haben. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Er billigte damit die insbesondere für Mehrfamilienhäuser bislang übliche Praxis. (Az: VI R 24/20)
Das klagende Ehepaar wohnt in einer vermieteten Eigentumswohnung in Niedersachsen. Wie üblich hatten die Eigentümer eine Hausverwalterin beauftragt. Deren Abrechnung für 2016 enthielt Ausgaben für die Überprüfung der Rauchmelder, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst und Gartenpflege. Der Vermieter reichte diese Ausgaben über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter und wies dabei auch jeweils den in der Rechnung enthaltenen Lohnanteil aus.
20 Prozent dieses Lohns für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können laut Gesetz in bestimmten Grenzen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Hier wollte das Finanzamt dies aber nicht anerkennen, weil die Mieter die Arbeiten nicht selbst in Auftrag gegeben hätten.
Doch das sei üblich und stehe der Steuervergünstigung nicht entgegen, urteilte nun der Bundesfinanzhof. Laut Gesetz reiche es aus, "dass die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dem Mieter zu Gute kommen". Auch das gesetzliche Erfordernis einer Rechnung sei erfüllt, denn die Nebenkostenabrechnung des Vermieters stehe dem gleich, wenn sie "Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung" ausweist. Nur bei "sich aufdrängenden Zweifeln" könne das Finanzamt verlangen, dass Mieter sich über den Vermieter die Originalrechnung beschaffen und auch diese vorlegen.
Nach BFH-Angaben gilt das Urteil auch für Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen. Auch sie können den Lohnanteil in den von der Hausverwaltung beauftragten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen.
M.Qasim--SF-PST