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Lauterbach sieht nach Scheitern von Sterbehilfe-Gesetz die Gerichte am Zug
Nach dem Scheitern einer Gesetzesregelung zur Sterbehilfe im Bundestag sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Gerichte am Zug. Die Ablehnung der beiden Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe hinterlasse "eine gewisse Rechtsunsicherheit", sagte Lauterbach am Donnerstag in Berlin. Er gehe davon aus, dass jetzt offene Fragen im Zusammenhang mit der Sterbehilfe - etwa zur ärztlichen Verschreibung todbringender Medikamente - mangels gesetzlicher Vorgaben von Gerichten geklärt werden müssten.
Deshalb würden nun "wahrscheinlich ein paar Gerichtsurteile eine Rolle spielen, die die derzeitige Rechtslage besser interpretierbar machen", sagte Lauterbach. So sei aktuell "nicht ganz klar, wie sich die Situation von Ärzten darstellt", die Sterbewilligen todbringende Medikamente verschreiben wollten. Geregelt werden müsse etwa die Abgabe des Stoffes Pentobarbital, der zur schmerzfreien Sterbehilfe eingesetzt wird.
Ausdrücklich begrüßte der Minister die Annahme einer Entschließung zur besseren Suizidprävention im Bundestag. "Die Suizidprävention ist jetzt die Aufgabe, die vor uns liegt", sagte er. Im Herbst wolle er einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
In dem am Donnerstag mit großer Mehrheit angenommenen Antrag forderte der Bundestag die Bundesregierung zu einer stärkeren Suizidprävention auf. Binnen eines Jahres solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine bessere Unterstützung von Menschen in suizidalen Lebenskrisen gewährleisten soll.
Der Bund solle in Zusammenarbeit mit den Ländern "ein Konzept zum Ausbau von kostenlosen, zielgruppenspezifischen, professionellen sowie ehrenamtlichen Beratungs- und Hilfsangeboten vorlegen", heißt es in dem Antrag.
"Unter Einbeziehung bestehender Strukturen wie der Telefonseelsorge, sozialpsychiatrischer Dienste und projektfinanzierter Beratung soll ein deutschlandweiter Suizidpräventionsdienst etabliert werden", heißt es darin weiter. Dieser Dienst solle Menschen mit Suizidgedanken wie auch ihren Angehörigen "rund um die Uhr online und unter einer bundeseinheitlichen Telefonnummer" zur Verfügung stehen.
T.Khatib--SF-PST