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Stadler und Mitangeklagte legen im Dieselprozess Revision ein
Im Diesel-Betrugsprozess gegen Rupert Stadler hat der frühere Audi-Chef Revision gegen sein Urteil eingelegt. Das teilte das Landgericht München II, wo vor einer Woche das Urteil gegen Stadler und zwei Mitangeklagte gefallen war, am Dienstag mit. Demnach legten auch der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und der Ingenieur Giovanni P. über ihre Verteidiger Revision ein. Die Staatsanwaltschaft wiederum ging hinsichtlich des Urteils gegen Hatz in Revision.
Stadler war am 27. Juni zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt und damit Betrugsvorwürfe eingeräumt. Ihm war vorgeworfen worden, von den Abgasmanipulationen gewusst, jedoch nichts unternommen zu haben, um den Verkauf manipulierter Dieselwagen zu stoppen.
Hatz gestand in dem Verfahren, mit zwei Ingenieuren die Installation der Steuerungssoftware veranlasst zu haben. Er erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe und muss ein Bußgeld von 400.000 Euro zahlen. P. bekam wie Stadler eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 50.000 Euro.
Schon am Tag der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, mit der Urteilsbegründung in den Fällen von Stadler und P. "sehr zufrieden" zu sein. Für Hatz hatte die Staatsanwaltschaft allerdings eine Gefängnisstrafe gefordert.
Die Gründe für das Urteil werden nach Angaben des Landgerichts nun verschriftlicht. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und Staatsanwaltschaft dann Gelegenheit zur Revisionsbegründung, bevor die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden.
U.Shaheen--SF-PST