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Supreme Court: Grafikdesignerin muss keine Website für Homo-Hochzeit erstellen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat einer christlichen Grafikdesignerin Recht gegeben, die keine Internetseiten für Hochzeiten von Homosexuellen erstellen will. Der Supreme Court in Washington urteilte am Freitag mit seiner konservativen Richtermehrheit, die Weigerung der Klägerin sei durch die im ersten Verfassungszusatz verankerte Meinungsfreiheit gedeckt. Der Bundesstaat Colorado dürfe die Webdesignerin nicht zwingen, Botschaften zu erstellen, mit denen die Frau nicht einverstanden sei.
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf die Frage haben, ob Privatunternehmen bestimmte Bevölkerungsgruppen ausschließen dürfen - und welche Rechte die LGBTQ-Gemeinschaft hat.
Im Mittelpunkt des Falls steht die Webdesignerin Lorie Smith, die die Agentur 303 in Colorado betreibt. Smith hatte gegen ein Gesetz in dem Bundesstaat geklagt, das Unternehmen eine Diskriminierung auf Grundlage von Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung verbietet. Die Christin argumentiert, Internetseiten für Hochzeiten homosexueller Paare zu entwerfen würde ihrem Glauben widersprechen. Sie dazu zu zwingen wäre ein Verstoß gegen die im ersten Zusatz zur US-Verfassung verankerte Meinungsfreiheit.
Der in den vergangenen Jahren zunehmend nach rechts gerückte Supreme Court gab Smith nun Recht. Das Urteil fiel mit der Mehrheit der sechs konservativen Verfassungsrichter gegen die drei linksliberalen Richter.
Die linksliberale Verfassungsrichterin Sonia Sotomayor kritisierte das Urteil in einer abweichenden Meinung scharf. "Heute gewährt das Gericht zum ersten Mal in seiner Geschichte einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Unternehmen ein Verfassungsrecht, seine Dienste Angehörigen einer geschützten Gruppe zu verweigern." Ein "Akt der Diskriminierung" sei nie eine durch den ersten Verfassungszusatz geschützte Meinungsäußerung gewesen, schrieb Sotomayor.
E.Qaddoumi--SF-PST