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Portal "Finanztip" rät zu guter Auslandskrankenversicherung bei Urlaubsreisen
Wer ins Ausland reist, sollte sich nach Ansicht des Geldratgebers "Finanztip" um eine gute Auslandskrankenversicherung kümmern. Oftmals sei der bestehende Schutz der Krankenversicherung in Deutschland lückenhaft, erklärte das Magazin in einem am Freitag veröffentlichten Test zur Begründung. Gute Auslandsversicherungen für kurze Urlaubsreisen gebe es bereits für unter zehn Euro - Reisende sollten aber bei den Bedingungen aufpassen.
In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, also etwa EU-Länder, Island und Norwegen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten. Dieser Schutz allerdings sei "löchrig", erklärte "Finanztip", denn es gebe nur so viel Geld, wie auch die Bürger des Landes von ihrer Versicherung bekämen. "In vielen Ländern ist diese Versorgung aber dürftig und die Ärzte bieten Privatbehandlungen gegen zusätzliche Zahlungen an", stellten die Tester fest. Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse dann nicht.
Reisende sollten sich deshalb vor allem für notwendige stationäre und ambulante Behandlungen, provisorischen Zahnersatz und Kosten für notwendige Hilfsmittel, wie beispielsweise Krücken, absichern. Außerdem sollte die Auslandskrankenversicherung für Such- und Bergungskosten in Höhe von mindestens 5000 Euro aufkommen, erklärte "Finanztip". Ein Rücktransport sollte nicht nur in absolut notwendigen Situation versichert sein, sondern wenn er medizinisch "sinnvoll und vertretbar ist".
Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis habe dabei zum Beispiel die Debeka-Versicherung mit einem Jahresbeitrag von acht Euro und einer möglichen Reisedauer von 70 Tagen. In den meisten Fällen sind laut "Finanztip" 56 Reisetage versichert, die aber nur pro Trip gelten. Bei mehreren Reisen werden die Tage nicht addiert.
Besonders günstige Angebote gebe es zudem für Familien. Ehepaare mit Kindern unter 24 Jahren bezahlen demnach bei der Versicherung Münchener Verein 18,60 Euro im Jahr. Familien sollten darauf achten, dass für minderjährige Kinder eine Begleitperson für den Rücktransport mitversichert ist.
Private Krankenversicherungen schützen laut den Verbraucherschützern in der Regel auch im EU-Ausland. Trotzdem wird empfohlen, den tatsächlichen Versicherungsschutz vor der Reise zu überprüfen. Das gilt ebenfalls für Reisende, die über die Kreditkarte oder einen Automobilclub bereits eine Auslandsversicherung haben. Diese böten oft "nicht den besten Schutz", erklärten die Tester.
S.Barghouti--SF-PST