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Familie aus Brandenburg soll Haus wegen Fehlers bei Zwangsversteigerung abreißen
Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung im Jahr 2010 soll eine Familie aus Rangsdorf in Brandenburg ihr Haus abreißen lassen und das Grundstück räumen. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel entschied am Donnerstag, dass der frühere Eigentümer sein Grundstück wegen des Fehlers nicht verloren habe. Die Familie müsse innerhalb eines Jahres wegziehen.
Der Kläger hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Über die die drohende Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 wurde er nicht ordnungsgemäß informiert. Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann dort ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie ein.
Im folgenden Jahr legte der Kläger Beschwerde ein, 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Eine weitere Klage und sogar eine Verfassungsbeschwerde der Familie hatten keinen Erfolg. Nach dem Urteil aus Brandenburg soll die Familie nun auch die Grundschuld löschen lassen und 6000 Euro Nutzungsentschädigung zahlen.
Das Oberlandesgericht teilte mit, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtskräftig sei. Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben und der Kläger der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie "gravierend", erklärte es weiter. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zwar nicht zugelassen, dagegen kann die Familie aber noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgehen.
Das brandenburgische Justizministerium will der Familie helfen. Es kündigte in Potsdam an, dass eine Arbeitsgruppe das Urteil analysieren solle. "Das Land steht hier in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen", teilte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) mit. Sie sei zuversichtlich, dass zusammen mit der Familie eine "sachgerechte Lösung" gefunden werde, "durch die weiteres Leid vermieden wird".
Y.Zaher--SF-PST