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Bundesverfassungsgericht startet Verhandlung über Legasthenie
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch mit einer Verhandlung über die Leserechtschreibstörung Legasthenie begonnen. Drei Männer aus Bayern wandten sich an das Gericht. Sie halten es für diskriminierend, dass in ihren Abiturzeugnissen Hinweise auf Erleichterungen bei der Prüfung stehen. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
Den dreien wurde ärztlich Legasthenie bescheinigt. Bei der Abiturprüfung 2010 wurde ihnen darum auf Antrag ein sogenannter Notenschutz gewährt. Die Rechtschreibung floss im Fach Deutsch nicht in die Note ein, und in den Fremdsprachen wurden schriftliche und mündliche Leistungen anders gewichtet.
Die Schulverwaltung vermerkte das in den Abiturzeugnissen. Nach Auffassung der Schulbehörden solle das "die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Abiturzeugnisse aller Schülerinnen und Schüler sicherstellen", wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung erläuterte.
Gegen diese Vermerke im Zeugnis zogen die Abiturienten vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe. Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen die Benachteiligung behinderter Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht lud für die mündliche Verhandlung Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Industrie und Handwerk. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
L.AbuTayeh--SF-PST