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Mindestlohn soll ab 2024 auf 12,41 Euro steigen und ab 2025 auf 12,82 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll ab 2024 von derzeit zwölf auf 12,41 Euro steigen und auf 12,82 Euro ab dem Jahr 2025. Das beschloss die von der Regierung eingesetzte Mindestlohnkommission am Montag - allerdings gegen die Stimmen der Gewerkschaften. Sie wollten wegen der hohen Inflation eine Erhöhung auf mindestens 13,50 Euro brutto. Es ist das erste Mal, dass in dem Gremium kein Einvernehmen erzielt werden konnte.
In der Mindestlohnkommission sitzen Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Dazu kommt die Vorsitzende, die Arbeitsmarktexpertin Christiane Schönefeld.
Auch nach stundenlangen Beratungen ab Sonntagnachmittag bis in die frühen Morgenstunden am Montag konnte sich die Kommission dieses Mal nicht einigen. Schließlich stimmte die Mehrheit für einen Vermittlungsvorschlag von Schönefeld.
Der Mindestlohn soll laut Gesetz "zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen" und gleichzeitig "faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen". Die Kommission orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung.
Kern des Streits war die außerplanmäßige Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro im vergangenen Oktober durch die Ampel-Koalition. Die Regierung umging damit die Kommission, was vor allem die Arbeitgeber sehr verärgerte. Auf Empfehlung des Gremiums war der Mindestlohn im Sommer 2022 auf 10,45 Cent geklettert.
Dieser Wert wurde nun gegen die Stimmen der Gewerkschaften als Ausgangspunkt für die Tarifentwicklung genommen. Das sei eine "Missachtung des Gesetzgebers", sagte Kommissionsmitglied Stefan Körzell vom DGB. Er warf dem Arbeitgeberlager vor, "Revanche" zu nehmen für die Erhöhung auf zwölf Euro.
Die Erhöhung "im Centbereich" ab 2024 sei "beschämend", kritisierte Körzell. Für sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeute dies einen "enormen Reallohnverlust". Betroffen seien vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland - "diejenigen am unteren Rand der Einkommensskala".
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte, die Kommission sei nicht "Reparaturbetrieb für gesellschaftspolitische oder inflationspolitische Entwicklungen". Er betonte das "schwierige wirtschaftspolitische Umfeld". Für die deutsche Wirtschaft sei die Lage derzeit "ernst".
Kampeter kritisierte den kurzen Abstand zur vorigen Erhöhung von nur acht Monaten bis Ende Mai. Die Arbeitgeber seien dafür gewesen, die Entscheidung über die nächste Anpassung erst im kommenden Jahr zu treffen. Er fügte hinzu, der Eingriff des Gesetzgebers in die Mindestlohngestaltung sei "keine gelungene Fortentwicklung von sozialpartnerschaftlicher Gestaltungsfreiheit" gewesen.
Die Gewerkschaften wollten die Kommission trotz ihrer Kritik nicht verlassen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Körzell auf Nachfrage. "Wir stellen das Modell nicht auf den Prüfstand." Kampeter sagte, jeder in der Kommission müsse wissen, dass eine Mehrheitsentscheidung "im Bereich des Möglichen" liege.
Die Kommission legte ihren Beschluss am Vormittag Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor. Die Bundesregierung kann den Vorschlag dann durch durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen. Eigenständig eine andere Höhe festsetzen kann sie nicht - es sei denn, per Gesetz. Dieses Vorgehen im Oktober 2022 hatte die Regierung aber damals "einmalig" genannt.
D.AbuRida--SF-PST