-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
EuGH: Fluggesellschaften nicht für staatliche Rückholflüge verantwortlich
Reisende, die während der Corona-Pandemie im Zuge einer staatlichen Rückholaktion wieder nach Hause gekommen sind, müssen die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der ursprünglich der Rückflug gebucht war, ist dafür nicht verantwortlich, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Ist dieser Flug ausgefallen, muss die Fluglinie hierfür aber den Preis erstatten und zudem über Ersatzmöglichkeiten informieren. (Az: C-49/22)
Im Streitfall ging es um die Reise eines österreichischen Paares im März 2020 von Wien nach Mauritius und zurück. Austrian Airlines annullierte den Rückflug, flog aber genau zur selben Zeit einen sogenannten Repatriierungsflug im Auftrag der österreichischen Regierung. Das Paar nutzte diesen Flug, musste dafür aber an den Staat 500 Euro pro Person bezahlen.
Hierzu urteilte nun der EuGH, dass Austrian Airlines die zusammen 1000 Euro nicht erstatten muss. Zwar müsse eine Fluglinie bei einer Annullierung wenn möglich einen "anderweitigen Flug" anbieten. Hierfür komme aber nur ein kommerzieller Flug in Frage. Ein staatlicher Repatriierungsflug falle nicht darunter.
Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, einen solchen Flug könne die Fluglinie gar nicht verbindlich zusagen, weil hier der Staat über das Beförderungsrecht entscheide. Auch auf die Reisebedingungen, etwa den Service an Bord, habe die Fluggesellschaft keinen Einfluss.
Weil hier Austrian Airlines den eigentlich gebuchten Rückflug annulliert habe, müsse die Fluggesellschaft aber den von dem Paar bezahlten Preis erstatten, urteilte der EuGH weiter. Zudem musste Austrian Airlines über als Ersatz in Frage kommende "anderweitige Flüge" informieren. Falls das versäumt worden sei, könne das Paar Anspruch auf Schadenersatz haben.
H.Jarrar--SF-PST