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Kartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren wegen Energiepreisbremsen ein
Das Bundeskartellamt hat erste Missbrauchsverfahren gegen Energieversorgungsunternehmen eingeleitet, die möglicherweise zu hohe Erstattungen vom Staat wegen der Energiepreisbremsen verlangt haben. Es handele sich um eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, teilte die Bonner Behörde am Montag mit. Das Ratgeberportal Finanztip.de warnte Verbraucher außerdem vor falsch berechneten Erstattungssummen.
Die Preisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs - und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Von vornherein gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.
Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen aufgebaut. "Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag mit Blick auf die verdächtigten Gasversorger. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden; unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssen Unternehmen erstatten.
Weitere Verfahrenseinleitungen auch gegen Versorger in den Bereichen Fernwärme und Strom stünden bevor, erklärte Mundt weiter. Er betonte: "Obgleich es keinen Generalverdacht gibt, werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung unterziehen."
Einer Recherche von Finanztip zufolge gibt es auch bei der Berechnung der Erstattunggsummen Probleme. Die 80 Prozent des Verbrauchs, für die der gedeckelte Preis gilt, werden auf Basis der Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Hier komme es immer wieder zu Fehlern - und wenn der prognostizierte Verbrauch zu niedrig angesetzt wird, erhalten Verbraucher weniger Erstattung als ihnen zusteht.
Laut Finanztip weigern sich einige Energieversorger jedoch, fehlerhafte Jahresprognosen zu korrigieren und die Erstattungen anzupassen. Die Unternehmen Maingau Energie, Montana Energie und Vattenfall etwa schlössen auf ihren Webseiten eine Anpassung der Prognose kategorisch aus. "Das verschleiert die tatsächlichen Gesetzeslage", erklärte Finanztip-Experte Benjamin Weigl.
"Stellen Verbraucher fest, dass der Wert deutlich unter ihrem tatsächlichen, früheren Jahresverbrauch liegt, sollten sie widersprechen und den Anbieter zur Korrektur auffordern", rät Weigl. Hilfe böten dabei auch die Verbraucherzentralen. Falls möglich sollten Verbraucher den Anbieter wechseln, da es mittlerweile zahrleiche Angebote unterhalb der Preisgrenzen gibt. "Das spart nicht nur Ärger, sondern auch eine Menge Geld", erklärte Weigl.
O.Mousa--SF-PST