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Deutsche Bahn: Forderung der EVG zum Mindestlohn erfüllt
Im Tarifkonflikt mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben die Forderung zum Mindestlohn erfüllt. DB-Personalvorstand Martin Seiler erklärte, DB und EVG hätten "in intensiven Gesprächen" bis zum späten Donnerstagabend "die Thematik Mindestlohn erörtert". Dabei habe die DB der EVG zugesagt, der von ihr erhobenen Forderung nachzukommen, nämlich der Abbildung des gesetzlichen Mindestlohns, zuzüglich einer Entgelterhöhung.
"Wir haben die Forderung zum Mindestlohn erfüllt", erklärte Seiler. Jetzt stehe die EVG im Wort. "Die EVG muss nun ihre Zusage einhalten und den 50-stündigen Warnstreik absagen", forderte er.
Die Zusage der Bahn bedeute, dass vom ersten Tag des Tarifabschlusses alle Entgelttabellen zwölf Euro ausweisen werden, erklärte der DB-Personalvorstand in einer Mitteilung. Keine Entgelttabelle werde weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro beinhalten. Zudem sei klargestellt worden, dass es keinen "Deckel" von 13 Euro geben werde, "da sich bereits das vorliegende Angebot auf 13,20 Euro beläuft".
Die weitergehende Ausgestaltung der noch zu vereinbarenden Tariferhöhungen sei nun Gegenstand der Tarifverhandlungen, erklärte Seiler.
In dem Tarifkonflikt ist es eine zentrale Forderung der EVG, dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro im Tarifvertrag als Basis festgeschrieben wird, auf dem die Forderungen aufsetzen. Denn rund 2000 Beschäftigte, die direkt von der Mindestlohnerhöhung profitieren, würden andernfalls darüber hinaus kaum von Gehaltserhöhungen profitieren.
Um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen, hat die EVG zu einem bundesweiten Streik aufgerufen, der am Sonntagabend um 22.00 Uhr beginnen und um Mitternacht in der Nacht zum Mittwoch enden soll. Die Deutsche Bahn stellt deshalb den Fernverkehr komplett ein.
K.Hassan--SF-PST