-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Hubertus Heil schließt Kandidatur für SPD-Vorsitz nicht aus
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Berliner Polizei prüft WhatsApp-Aufnahmen eines Beamten
-
Motsi Mabuse berichtet von Alltagsrassismus in Deutschland
-
RNZ-Leser halten die Farben des Herbstes im Neckar-Odenwald-Kreis fest
-
Frankreich verhängt nach Ausschreitungen örtliche Ausgangssperren
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf Koalitionsgespräche
-
Mercedes baut Oldtimer-Angebot am Standort Fellbach aus
-
Hegseth trifft Netanjahu kurz vor Israels Parlamentswahl
Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen
Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen Umweltvereinigungen gegen Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts zu sogenannten Thermofenstern klagen. EU-Staaten seien dazu verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz des Umweltrechts zu gewährleisten, argumentierte Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag verlesenen Schlussanträgen. Zudem betonte Rantos erneut, dass ein Thermofenster nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könne. (Az. C-873-19)
Beim Thermofenster handelt es sich um eine Technik zur Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen. Ein Teil der Abgase wird dabei wieder in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Dieser Mechanismus funktioniert am besten innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters: Bei besonders warmen und vor allem bei kühleren Außentemperaturen werden weniger oder keine Abgase zurückgeführt. Dieselfahrzeuge stoßen dann mehr potenziell gesundheitsschädliche Stickoxide aus.
Am EuGH ging es nun um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik, weil das Kraftfahrt-Bundesamt dieses Thermofenster für bestimmte Volkswagen-Modelle genehmigte. Auch andere Autobauer verwenden die Technik.
Die DUH klagte in Schleswig-Holstein. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig legte dem EuGH die Frage vor, ob die DUH hier überhaupt klagebefugt sei. Außerdem wollte es wissen, wann eine Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein könne.
Generalanwalt Rantos hält erstens die DUH für klagebefugt. Zweitens erklärte er, dass eine Abschalteinrichtung nur dann notwendig und damit zulässig sein könne, wenn ohne sie "unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen" nicht vermieden werden könnten.
Wenn ein Hersteller aus Kostengründen Motoren so baue, dass eine wirksame Abgasreinigungstechnik im Normalbetrieb nicht ohne Motorschäden garantiert werden könne und die Technik darum weitgehend abgeschaltet werde, begründe dies dagegen keine Ausnahme.
Ähnlich hatte Rantos bereits im September argumentiert, als er sein Gutachten zu Klagen aus Österreich gegen Volkswagen und Porsche vorlegte. In beiden Fällen steht noch kein Urteilstermin fest. Die Richterinnen und Richter sind bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran.
Die DUH zeigte sich nach den Schlussanträgen vom Donnerstag zufrieden. Wenn der EuGH diesen folge, "haben wir eine höchstrichterliche Bestätigung, dass alle betroffenen Betrugsdiesel illegal unterwegs sind und ihre Zulassung verlieren müssen, bis eine wirksame Abgasreinigung – also eine Hardwarenachrüstung – eingebaut wurde und eine entsprechende neue Typengenehmigung erlassen werden kann", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
A.AbuSaada--SF-PST