-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Austin
-
Dauerkritik ist Wirtz "komplett egal"
-
Schindler nach EM-Coup stolz: "Wirklich glücklich"
-
Bayern erleichtert nach harter Woche: "Sieg ist für Vinnie"
-
Carrick vor dem Aus: "Wir müssen abwarten, was passiert"
-
حرة مطار الشارقة تجذب استثمارات دولية جديدة في الصناعات الغذائية
-
Drei Leichtverletzte bei Zusammenstoß auf der B75
-
مقاطع الذكاء الاصطناعي تدخل قلب الحملات الانتخابية الأميركية
-
Ölspur führt Polizei zu mutmaßlichem Unfallfahrer
-
Nachtclub-Schlägerei: Londoner Gericht verkündet Strafmaß gegen US-Sänger Chris Brown
-
EU-Agrarminister beraten über Fördergelder und Ostseefischerei
-
Minister Schneider schaltet sich in Verhandlungen bei UN-Biodiversitätskonferenz ein
-
Merz bricht zu mehrtägiger Asienreise auf
-
Unbekannte brechen in Einfamilienhaus in Heidenau ein
-
شراكة رياضية تعزز نجاح كأس الإمارات للغولف للناشئين 2026
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro will Ergebnis anfechten
-
Aufmerksame Nachbarn vereiteln Einbruch in Meckelfeld
-
المصرف المركزي الإماراتي يعرض في بانكوك مسيرة الريادة المالية والشراكات
-
Polizei stoppt 16-Jährigen ohne Führerschein in Ramelsloh
-
الزيودي: صادرات الإمارات إلى بنين مرشحة لبلوغ مليار دولار بحلول 2033
-
Auto gerät nach Panne bei Winsen in Brand
-
Polizei lässt umgebauten Cybertruck auf bayerischer Autobahn weiterfahren
-
Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste verdrängt langjährigen Staatschef Vucic
-
خسائر بـ1.15 مليار إسترليني تهز سوق العقارات البريطانية
-
Wahlkrimi in Brasilien: Lula setzt sich laut Wahlgericht in Stichwahl gegen Bolsonaro durch
-
Proteste und Unruhen erschüttern mehrere europäische Länder
-
هيئة الدواء و«المهن الطبية» تبحثان دعم التصنيع المحلي وتوافر المستحضرات
-
Fränkischer Tatort erzählt von Neuanfang und alten Konflikten
-
Lula setzt sich gegen Bolsonaro durch und gewinnt Präsidenten-Stichwahl in Brasilien
-
بحث رعاية العمالة غير المنتظمة بين وزارة العمل و«مستقبل مصر»
-
Merz wirbt bei CSU für Geschlossenheit und eine Bundespräsidentin
-
Stromversorgung in Freiburg nach Unwetter wiederhergestellt
-
مباحثات لتوطين إنتاج المستحضرات الدوائية بين هيئة الدواء و«إيست فارما»
-
Kaiserslautern gewinnt Topspiel dank Krahl und rückt auf Rang drei
-
موجة بيع حادة تدفع مؤشرات البورصة المصرية إلى خسائر واسعة
-
CSU vertagt Personalfrage für das Bundespräsidentenamt
-
Vor Israel-Wahl: Oppositionspolitiker Eisenkot will "alle Israelis wieder zusammenbringen"
-
مخطط لإقامة ثماني بؤر استيطانية جديدة في جبل الخليل
-
Innenminister Hagel kündigt konsequentes Vorgehen an Halloween an
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg durch Brand zerstört
-
الجامعة الإسلامية تنعى ثلاثة موظفين وتدين استهداف حرمها
-
Doppelpack Mbappé: Real gewinnt 265. Clasico
-
Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten
-
Historischen Titel verpasst: Schindler verliert EM-Finale
-
اكتمال المتأهلين إلى ربع نهائي كأس الألف شهيد
-
Memes lösen internationalen Schlagabtausch auf X aus
-
Antonelli siegt in Austin - Titelentscheidung vertagt
-
Serbien vor Machtwechsel: Langjähriger Staatschef Vucic gesteht Niederlage ein
-
دخول خمس شاحنات غاز إلى قطاع غزة
-
Israel beginnt großangelegte Militäroperation im Westjordanland
Arbeitgeber darf Sonderzahlung nicht hinterher an Bedingungen knüpfen
Über Jahre vorbehaltlos gezahlte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld darf der Arbeitgeber nicht nachträglich an Bedingungen knüpfen. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt gilt dies auch dann, wenn die Zahlung als "freiwillig" ausgewiesen und der Arbeitnehmer länger krank war. (Az: 10 AZR 116/22)
Der Kläger war seit 2003 in seiner Firma beschäftigt, seit Ende 2017 aber durchgängig arbeitsunfähig krank. Von Beginn an hatte der Arbeitgeber ein in den Abrechnungen teils als "freiwillig" ausgewiesenes Weihnachtsgeld gezahlt, zuletzt im Durchschnitt 950 Euro. Ab 2018 tat er dies nicht mehr, weil der Kläger ja nicht gearbeitet habe.
Mit seiner Klage verlangte der Kläger das Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020. Das BAG sprach ihm dreimal 950 Euro zu, insgesamt 2850 Euro plus Zinsen.
Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, der Anspruch ergebe sich aus einer sogenannten betrieblichen Übung. Dies seien regelmäßig wiederholte Handlungen des Arbeitgebers, "aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden".
Dies treffe hier zu. Der Arbeitgeber habe allen Beschäftigten jährlich ein Weihnachtsgeld "ohne weitere Erklärungen gezahlt". Dass dies in den Abrechnungen teils als freiwillig gekennzeichnet war, stehe einer betrieblichen Übung nicht entgegen.
Die Behauptung des Arbeitgebers, das Weihnachtsgeld sei an eine tatsächliche Arbeitsleistung geknüpft gewesen, ließ das BAG nicht gelten. Dies sei für die Beschäftigten jedenfalls nicht erkennbar gewesen. Daher hätten sie davon ausgehen dürfen, dass der Arbeitgeber sich vorbehaltlos an den zu Weihnachten üblich größeren Ausgaben beteiligen wollte.
C.Hamad--SF-PST