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Gerichtsurteil: Fluggesellschaft muss bei Verspätungen keinen Alkohol erstatten
Airlines müssen bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover keine Kosten für alkoholische Getränke erstatten. Diese seien keine "Erfrischung" im Sinne der Flugastrechteverordnung, befand das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Grund sei, dass deren "Wirkung im Regelfall gegenteilig" sein "dürfte". (Az. 513 C 8538/22).
Auf einer Hin- und Rückreise der Kläger zwischen Hannover und Miami in den USA war es zu insgesamt mehr als sieben Stunden Verspätung gekommen. Laut der Fluggastrechteverordnung müssen Luftfahrunternehmen ihren Gästen bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anbieten.
Die Kläger begehrten nun die Erstattung der Verpflegungskosten - und zwar auch für zwei "Aperol Spritz" zum Preis von 15 Pfund (rund 17 Euro). Diese seien aber keine "Erfrischung" im Sinne der Fluggastrechteverordnung und die Airline müsse die Kosten dafür daher auch nicht erstatten, urteilte das Gericht.
Die Entscheidung des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Y.AlMasri--SF-PST