-
Autohändler um Millionen Euro betrogen: Razzia gegen Bande in fünf Bundesländern
-
Ukraine-Finanzierung: Kiew bekommt weitere 90 Milliarden Euro von der EU
-
Rentenniveau und Mütterrente: Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab
-
Mercosur-Abkommen erneut verschoben - Hoffnung auf Unterzeichnung im Januar
-
Rechtsextremistisches Netzwerk: Gericht kippt Verbot von Hammerskins Deutschland
-
Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt
-
Französische Kulturministerin Dati bleibt trotz Korruptions-Ermittlungen im Amt
-
Domenicali zur F1 in Deutschland: "Anzeichen für Silberstreif"
-
Tiktok besiegelt Einstieg von Investoren und sichert Verbleib in den USA
-
Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit: Klinik bereitet Lungentransplantation vor
-
Argentinien: Tausende bei erstem großen Protest gegen Mileis Arbeitsmarktreform
-
Australien kündigt nach Anschlag in Sydney Waffenrückkaufaktion an
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket
-
Wegner neun Jahre nach Anschlag an Breitscheidplatz: "Werden niemals vergessen"
-
Linken-Chefin: Musterungspflicht erster Schritt für "Wehrpflicht durch die Hintertür"
-
Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
-
Sehr gute Apfel- und Pflaumenernte: Menge deutlich über dem Durchschnitt
-
Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern
-
Draisaitl punktet weiter - Stützle knackt die 400
-
Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
-
Mercosur-Abkommen: Von der Leyen optimistisch in Bezug auf Abschluss im Januar
-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel - Schröder verliert
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
Wehrhafte Demokratie verständlich
Dieser Artikel zum Video erklärt die Grundlagen der wehrhaften Demokratie, ihre Verankerung im Grundgesetz, die Instrumente zu ihrem Schutz sowie die Herausforderungen, denen sie gegenübersteht.
Die wehrhafte Demokratie ist ein zentraler Begriff in der politischen Landschaft Deutschlands. Er beschreibt ein demokratisches System, das sich aktiv gegen Bedrohungen von innen und außen verteidigt, um seine Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit zu schützen.
Verankerung im Grundgesetz
Die wehrhafte Demokratie ist in Deutschland fest im Grundgesetz verankert. Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, die unter anderem durch mangelnde Abwehrkräfte gegen extremistische Bewegungen zusammenbrach, wurde die Bundesrepublik mit einem robusten Schutzmechanismus ausgestattet. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass Parteien, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, verboten werden können. Dies ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Demokratie nicht nur passiv existieren, sondern sich aktiv verteidigen darf.
Ein weiterer zentraler Artikel ist Artikel 18, der die Verwirkung von Grundrechten wie Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit ermöglicht, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht werden. Artikel 9 Absatz 2 verbietet zudem Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Diese Regelungen bilden das Fundament, auf dem die wehrhafte Demokratie ruht.
Instrumente der wehrhaften Demokratie
Die wehrhafte Demokratie verfügt über mehrere Instrumente, um sich zu schützen. Eines der bekanntesten ist das Parteienverbot. Das Bundesverfassungsgericht kann Parteien verbieten, die nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zwei solcher Verbote: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, verboten, und 1956 traf es die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Diese Verbote zeigen, dass die Demokratie handlungsfähig ist, auch wenn solche Maßnahmen selten angewendet werden.
Ein weiteres Instrument ist der Verfassungsschutz. Die Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene überwachen extremistische Bestrebungen, die gegen die Verfassung gerichtet sind. Sie sammeln Informationen über Gruppen oder Einzelpersonen, die die Demokratie gefährden könnten, und informieren Politik und Öffentlichkeit. Ihre Arbeit ist jedoch nicht unumstritten, da sie in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Bürgerrechten operiert.
Auch die Strafgesetzgebung spielt eine Rolle. Straftatbestände wie die Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda (§ 86 StGB) oder die Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) dienen dazu, antidemokratische Aktivitäten einzudämmen. Zudem können Grundrechte gemäß Artikel 18 verwirkt werden, was jedoch ein äußerst seltener und komplexer Prozess ist.
Probleme und Herausforderungen
Trotz ihrer Stärke steht die wehrhafte Demokratie vor mehreren Herausforderungen. Eine der größten ist das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit. Maßnahmen wie die Überwachung durch den Verfassungsschutz oder Einschränkungen von Grundrechten können als Eingriff in die individuelle Freiheit wahrgenommen werden. Kritiker argumentieren, dass zu weitreichende Maßnahmen die Demokratie selbst schwächen könnten, indem sie Misstrauen in staatliche Institutionen schüren.
Ein weiteres Problem ist die Definition der Bedrohung. Was genau als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt, ist nicht immer eindeutig. Dies führt zu Debatten, etwa darüber, wann eine Partei oder Bewegung verboten werden sollte. Ein zu laxer Umgang könnte Extremismus fördern, ein zu strenger Ansatz jedoch legitime politische Meinungen unterdrücken.
Auch die Digitalisierung stellt neue Herausforderungen dar. Desinformation, Hassrede und extremistische Propaganda verbreiten sich in sozialen Netzwerken rasant. Die wehrhafte Demokratie muss sich an diese dynamischen Bedrohungen anpassen, ohne dabei die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken. Gesetze wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz versuchen, diesem Problem zu begegnen, stoßen jedoch auf Kritik hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Vereinbarkeit mit Grundrechten.
Schließlich gibt es die Herausforderung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Eine wehrhafte Demokratie funktioniert nur, wenn die Bürger sie unterstützen. Politische Polarisierung und sinkendes Vertrauen in staatliche Institutionen können die Bereitschaft der Bevölkerung mindern, Maßnahmen zur Verteidigung der Demokratie zu akzeptieren.
Zusammenfassung
Die wehrhafte Demokratie ist ein Konzept, das die Bundesrepublik Deutschland befähigt, ihre Grundwerte gegen Bedrohungen zu verteidigen. Verankert im Grundgesetz, nutzt sie Instrumente wie Parteienverbote, Verfassungsschutz und Strafgesetze, um Extremismus zu bekämpfen. Dennoch steht sie vor Herausforderungen wie dem Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit, der Definition von Bedrohungen, der Digitalisierung und der Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung. Die wehrhafte Demokratie ist somit kein statisches Konzept, sondern ein lebendiger Prozess, der ständige Anpassung und Reflexion erfordert, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachhaltig zu schützen.
Corona-Maßnahmen und Benin-Bronzen: Bundepressekonferenz
Moskau: Abendliche Militärprobe der Siegesparade über Nazi-Deutschland
Fußball: Adrenalin und feiner Anzug: So tickt Julian Nagelsmann
Massiv sinnvolle Kritik an der Wikipedia im Magazin 3sat nano
Wissenswertes: Konsens TV – Das Wahrheitsministerium informiert
Fußball, FC Barcelina: Barca-Panik wegen Ousmane Dembélé?
Bundesliga: Titelrennen, nutzt Leipzig die Bayern-Probleme aus?
The next Neymar, Lukaku & Co.? Ajax-Youngsters jagen Topklubs
Fußball, Union-Boss vs. Bierhoff: "Überhaupt keine Ahnung!"
Neuer Schalke-Stürmer? Treffen mit dem genialen Zweitliga-Knipser
Fußball: Arsenal sucht alten Glanz: Hilft ein Ex-Bundesliga-Duo?