-
USA stoppen Einreise von Menschen aus Gazastreifen zur medizinischen Versorgung
-
Basketballer verpassen Überraschung im Supercup-Finale
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verlässt Hausarrest für medizinische Untersuchungen
-
Erster Titel, aber koan Woltemade: Bayern holt den Supercup
-
Barca und Flick gewinnen Liga-Auftakt
-
Air Canada streicht wegen Flugbegleiter-Streiks hunderte Flüge
-
Merz: Trump macht "keine Zugeständnisse" an Putin hinsichtlich ukrainischen Gebiets
-
Wehrle: Akte Woltemade "ist geschlossen"
-
Die Comeback-Kings sind zurück: Hockey-Männer gewinnen EM-Gold
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verlässt Hausarrest für Krankenhausaufenthalt
-
Pokal: Nürnberg blamiert sich in Illertissen
-
Nach Gipfel mit Putin: Trump rückt von Waffenruhe-Forderung für Ukraine ab
-
Werner mit glanzlosem Erfolg beim RB-Pflichtspieldebüt
-
Merz sieht mögliche US-Sicherheitsgarantien für Ukraine als "großen Fortschritt"
-
Meloni: USA bieten Ukraine Nato-ähnlichen Beistand an - ohne Beitritt
-
Massenschlägerei mit fünf Verletzen in Freibad in Berlin-Neukölln
-
Nach Kraftakt: HSV verhindert Pokal-Blamage
-
Nach Trump-Putin-Gipfel: Bundespolitik sieht Europa in der Verantwortung
-
Kein "Deal" für die Ukraine bei Gipfel in Alaska - Trump will "Friedensabkommen" statt Waffenruhe
-
Vier junge Menschen sterben bei Autounfall in Nordrhein-Westfalen
-
El Salvador verlängert Untersuchungshaft für zehntausende Gefangene
-
Linken-Chef van Aken: "Trump ist die Ukraine egal"
-
Nach Trump-Putin-Gipfel fordern Europäer nun Gespräche mit Selenskyj
-
Nationalspielerin Knaak erleidet Meniskusverletzung
-
Branchenverband erwartet gute Apfelernte 2025
-
Trump schließt sofortige Waffenruhe für Ukraine aus und will "Friedensabkommen"
-
Merz informiert Kabinett über Trump-Putin-Gipfel
-
Kiesewetter: Trump-Putin-Gipfel in Alaska war "schwarzer Freitag"
-
Selenskyj: Werde Trump am Montag in Washington treffen
-
Trump informiert Merz, Selenskyj und weitere Europäer über Treffen mit Putin
-
Glasner über englische Gangart: "Verändert das Spielgefühl"
-
Chiesa widmet Liverpool-Sieg Diogo Jota: "Sein Tag"
-
"Geiler Moment": Arminias Young wird zum Pokalhelden
-
Zverev trotz Atemnot im Halbfinale von Cincinnati
-
Erst feiern, dann EM-Finale: Hockey-Frauen heiß auf Holland
-
Kompany: "Jetzt müssen andere Jungs aufstehen"
-
Lederhose für Rückennummer: Müllers bayerischer Dank
-
Wagner selbstkritisch vor Supercup-Finale
-
Kein "Deal" für die Ukraine und viele offene Fragen nach Trump-Putin-Gipfel in Alaska
-
Einigung zwischen US-Hauptstadt und Trump-Regierung nach Übernahme der Kontrolle der Polizei
-
Gipfel Trump-Putin: Kein "Deal" für die Ukraine und viele offene Fragen
-
Nach Gipfel mit Trump: Putin sieht Basis für möglichen "Frieden in der Ukraine"
-
Kreml: Gipfel zwischen Trump und Putin im kleinen Kreis beendet
-
Roter Teppich und Applaus: Trump empfängt Putin in Alaska demonstrativ freundlich
-
"Die Alm brennt": Bielefeld besiegt Bremen im Pokal
-
Wieder Party auf der Alm: Bielefeld besiegt Bremen im Pokal
-
FC Bayern: Coman-Wechsel nach Saudi-Arabien perfekt
-
Gipfeltreffen zwischen Trump und Putin zum Ukraine-Krieg hat begonnen
-
"Geiles Gefühl": Hockey-Frauen kämpfen sich ins EM-Finale
-
Der Titeltraum lebt: Hockey-Frauen kämpfen sich ins EM-Finale
LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag
Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.
Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“
Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:
Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.
Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.
Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.
Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.
Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.
Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen
Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick
Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.

Bundesliga-Comeback? BVB jagt Champions-League-Sieger

Rekordwerte, knappe PCR-Tests, schleppender Impffortschritt

Lehrer-Streik in Paris: Komplett überfordert durch Corona-Regeln

Krisendiplomatie mit Russland: Kein Durchbruch - Putin droht

Gefährlich Omikron-Welle schwappt über Europa - Impfung hilft!

Habeck (Grüne) will mehr Klimaschutz und das Volk soll bezahlen

Irrsinn: Das Volk hungert in Nordkorea aber man testet Raketen...

Hamburger Elbphilharmonie: Größenwahn und Schwärmerei?

Diskriminierungswelle in Europa? Impfverweigerer haben es schwer!

Fußball-Bundesliga: Manuel Neuer-Comeback rückt endlich näher

Musiala, Alaba, Kroos: Bayern-Debütanten überholten Wanner
