-
Wadephul nach Lasereinsatz gegen deutsches Flugzeug: "China wird sich zu erklären haben"
-
Studie: Klimabilanz von E-Autos wegen mehr Grünstrom deutlich verbessert
-
Strafmaß im Prozess gegen US-Rapper "Diddy" Combs wird am 3. Oktober verkündet
-
Flutkatastrophe in Texas: Mehr als 160 Menschen nach wie vor vermisst
-
Klub-WM: Pedros Traumtore bringen Chelsea ins Finale
-
DFB-Frauen vorzeitig im EM-Viertelfinale
-
Asllani überragt: Schweden erreicht EM-Viertelfinale
-
Macron fordert vor britischem Parlament neue Ära französisch-britischer Beziehung
-
Fifa bezieht Büro im Trump-Tower in New York
-
Zahl der Todesopfer nach Flutkatastrophe in Texas auf 108 gestiegen
-
DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein
-
Trump will mit Netanjahu am Dienstag erneut über Gaza sprechen
-
Medien: DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein
-
"Gwinn-Schock" verdaut: DFB-Frauen winkt Viertelfinale
-
Trump: Putin erzählt "eine Menge Mist" zur Ukraine
-
Beirut meldet drei Tote bei israelischem Angriff im Nordlibanon
-
Trump deutet möglichen "Deal" mit EU im Zollstreit an
-
Waldbrand in Südkfrankreich erreicht Hafenstadt Marseille
-
Polizeieinsatz wegen Spielzeugpistole: Gericht bestätigt Strafgebühren
-
Pogacar gewinnt vierte Tour-Etappe und verpasst hauchdünn Gelb
-
Boeing: Auslieferungen im zweiten Quartal auf Sieben-Jahres-Hoch
-
Türkei: Imamoglu wegen mutmaßlich gefälschten Universitätsabschlusses angeklagt
-
Nach großem Kampf: Siegemund verpasst Wimbledon-Halbfinale
-
EU-Kommission: Ungarn macht kaum Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit
-
Daimler Truck will rund 5000 Stellen abbauen - Betriebsrat zeigt sich "überrascht"
-
Händler verkaufte mehr als 50 geleaste Autos weiter - drei Jahre Haft
-
Prozess um tödlichen Angriff auf Psychotherapeutin in Offenburg begonnen
-
Waldbrand erreicht südfranzösische Hafenstadt Marseille
-
Verwaltungsgericht: Vom Bund zugesagte Visa für Afghanen sind rechtlich bindend
-
Wein "Zeller Schwarze Katz" darf nicht mehr als solcher vermarktet werden
-
IStGH erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Anführer wegen Unterdrückung von Frauen
-
Onlineanlagebetrug in Millionenhöhe: Ermittler in Niedersachsen melden Festnahmen
-
Tausende Menschen folgen Spuren der Überlebenden des Srebrenica-Massakers
-
Dieselskandal: BGH verhandelt über Vereinbarungen von VW mit früheren Managern
-
Königliche Kutschfahrt: Charles III. empfängt Macron zum Staatsbesuch
-
Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen: ADAC erwartet staureiches Wochenende
-
Union unzufrieden mit Pistorius' Plänen für neuen Wehrdienst
-
Trump will mehr Waffen an die Ukraine liefern - Kreml empört
-
Polizeigewerkschaft kritisiert Aufwand von Grenzkontrollen und warnt vor Staus
-
Unfalltod von Fußballstar Jota: Polizei geht von überhöhter Geschwindigkeit aus
-
Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken
-
Bundesregierung: China nimmt deutsches Flugzeug über Rotem Meer mit Laser ins Visier
-
Hubertz betont Einsatz von Sondervermögen für bezahlbares Wohnen
-
Weg für Wahl von Verfassungsrichtern frei - Union will ohne AfD und Linke auskommen
-
Restriktionen: Wichtigste russische Wahlbeobachtungsgruppe Golos muss aufgeben
-
Mit Füßen in Angelsehne verfangen: Polizisten befreien Schwan in Rostocker Hafen
-
Ermittlungen zum Jota-Tod: Hinweise auf hohe Geschwindigkeit
-
Maskenaffäre: Grüne und Linke sehen nach Sudhof-Anhörung weiter offene Fragen
-
Verhandlungen über Gaza-Waffenruhe in Doha fortgesetzt - Katar dämpft Erwartungen
-
Trump verlängert Zollfrist für EU bis August und kündigt 14 Ländern Aufschläge an
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Wenn es um die Wahl zum Deutschen Bundestag geht, ist vielen Wählerinnen und Wählern nicht bewusst, dass sie dabei zwei Stimmen abgeben können – und warum manche Parteien am Ende deutlich mehr Sitze erringen als andere. Dabei ist das deutsche Wahlrecht im Grundsatz einfach aufgebaut und soll sicherstellen, dass sowohl lokale als auch bundesweite Interessen im Parlament angemessen vertreten sind.
Erststimme: Wahl des Direktkandidaten
Mit der ersten Stimme wählen Bürgerinnen und Bürger direkt ihre Vertreterin oder ihren Vertreter im jeweiligen Wahlkreis. Deutschland ist dafür in sogenannte Wahlkreise eingeteilt, von denen es bei einer Bundestagswahl regelmäßig 299 gibt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – ganz gleich, ob die betreffende Partei am Ende eher schwächer oder stärker abschneidet.
Zweitstimme: Entscheidung über die Parteiverteilung
Mit der zweiten Stimme bestimmen die Wählerinnen und Wähler, wie viele Sitze einer Partei insgesamt im Bundestag zustehen. Hierfür stellen die Parteien Landeslisten auf. Das Ergebnis der Zweitstimme entscheidet also über das Kräfteverhältnis im Parlament: Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze stehen ihr zu, das wäre der Fall wenn zum Beispiel besonders viele Wähler ihre Stimme der AfD (Alternative für Deutschland) geben würden.
Warum gibt es unterschiedliche Sitzzahlen?
Die Besonderheit des deutschen Wahlrechts liegt in der Kombination aus Direktmandaten (Erststimme) und Verhältniswahl nach Parteien (Zweitstimme). Dabei können Fälle auftreten, in denen eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem prozentualen Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würden. Diese zusätzlichen Sitze nennt man Überhangmandate. Damit das Verhältnis der Sitze im Bundestag trotzdem fair bleibt, erhalten andere Parteien im Gegenzug Ausgleichsmandate. So versucht das System, am Ende den prozentualen Willen der Wählerinnen und Wähler aufrechtzuerhalten.
Die 5-Prozent-Hürde
Nicht alle Parteien, die auf dem Wahlzettel stehen, ziehen automatisch in den Bundestag ein. Es gilt die Fünf-Prozent-Hürde: Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder mindestens drei Direktmandate erringen, sind im Bundestag vertreten. Diese Regel soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern.
Bedeutung der zwei Stimmen
Während die Erststimme die direkte Repräsentation im Wahlkreis fördert, beeinflusst die Zweitstimme im Wesentlichen die politische Gewichtung im Bundestag. Häufig ist es somit die Zweitstimme, die entscheidend dafür ist, wie stark eine Partei letztlich im Parlament vertreten ist und welche Mehrheitsverhältnisse für die Regierungsbildung entstehen.
Fazit
Der deutsche Bundestag wird über ein personalisierendes Verhältniswahlrecht gewählt, bei dem jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen vergeben kann: eine für den Direktkandidaten im eigenen Wahlkreis und eine für die bundesweite Parteiliste. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Sitze im Bundestag vergrößern, um den Zweitstimmenanteil möglichst exakt im Parlament abzubilden. So soll gewährleistet sein, dass lokale Interessen Gehör finden und gleichzeitig der gesamtdeutsche Wählerwille bestmöglich im Bundestag widergespiegelt wird.

Belarus: Krimineller Diktator mit Namen Alexander Lukaschenko

Große Debatte im Bundestag zur Pandemie-Lage in Deutschland

BUNDESTAG - LIVE ÜBERTRAGUNG: Die "Pandemische Lage"

Mallorca: Vorsätzliche Notlandung durch Asylanten provoziert!

COVID-19 Maßnahmen: Fragwürdige Demo der Coronaskeptiker

Inflationsangst und Rezession haben Deutschland fest im Griff

Coronavirus: 2G könnte bis Silvester in ganz Österreich gelten

App verringert angeblich CO2-Fussabdruck für Unternehmen

Fußball: Mega-Budget für Conte - Das ist seine Wunschliste!

Frontalangriff auf die Bayern-Bosse bei Heimspiel des FCB

Fußball: Was geht denn da bei Asensio und Borussia Dortmund?
