
-
Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen seit 11.00 Uhr MESZ in Kraft
-
Nato beginnt am Montag jährliches Atomwaffen-Manöver
-
Trump vor erneutem Gesundheits-Check: Bin in "großartiger Verfassung"
-
Rote Liste der Weltnaturschutzunion: Arktische Robben immer stärker gefährdet
-
AfD plant Bundesparteitag in Erfurt - Innenminister: Signal für Stärke Höckes
-
Regierungskrise in Frankreich: Macron will bis zum Abend nächsten Premier ernennen
-
China will "spezielle Hafengebühren" für Schiffe aus den USA erheben
-
Umfrage: Bereitschaft zum Krankenkassenwechsel gesunken
-
Bas verteidigt geplantes Tariftreuegesetz gegen Kritik aus der Wirtschaft
-
Oppositionspolitikerin María Corina Machado aus Venezuela erhält Friedensnobelpreis
-
Ausgefeilte Jagdtechnik: Europas größte Fledermaus frisst Singvögel in der Luft
-
Klingbeil zu eingefrorenen russischen Vermögen: Putin wird für seinen Krieg bezahlen
-
SPD wehrt sich gegen Sozialabbau-Vorwurf - Bas warnt Union vor Bürgergeld-Bashing
-
Geldstrafe für Wiesbadener Ex-Dezernenten wegen Beihilfe zu Untreue in Awo-Komplex
-
Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzlohnzahlungen zu sechs Jahren Haft verurteilt
-
Verhandlung zu Sammelklage von Verbraucherschützern nach Facebook-Datenleck beginnt
-
Gauff zu stark: Siegemund verpasst Halbfinale von Wuhan
-
Deutsche Bahn verzichtet auf Preiserhöhung im Fernverkehr zum Fahrplanwechsel
-
Thomaidis nicht mehr Basketball-Bundestrainerin
-
Bas warnt Union vor Verunsicherung durch Bürgergeld-Rhetorik
-
Keine Quarantäne-Entschädigung ohne Impfung: Selbstständiger scheitert vor Gericht
-
Berlin: Linke nominiert Elif Eralp als Spitzenkandidatin für Abgeordnetenhauswahl
-
Frau tot in Wohnung in Dorsten gefunden: Ehemann unter Verdacht
-
Weinernte in Deutschland besser als im Vorjahr - aber weiter unterdurchschnittlich
-
Durchsuchungen bei 17 Polizeibeamten in Hessen: Verdacht der Körperverletzung
-
"Wahnsinn": Österreich feiert Abend der Rekorde
-
Israelische Regierung stimmt Gaza-Abkommen zu
-
MLB: Kepler scheitert mit Phillies an Dodgers
-
NHL: Sturm siegt erneut - Stützle und Seider mit Assists
-
NFL: Eagles kassieren zweite Niederlage nacheinander
-
Trump-Gegnerin und New Yorker Generalstaatsanwältin James angeklagt
-
WM 2026: Nagelsmann begrüßt Pläne zu Anstoßzeiten
-
Gnabry lobt Wirtz: "Seine Qualität ist enorm"
-
EU-Finanzminister diskutieren in Luxemburg über eingeforene russische Vermögen
-
Träger des Friedensnobelpreises wird bekanntgegeben
-
Verteidigungsausgaben: Trump droht mit Ausschluss von Spanien aus der Nato
-
Israelische Regierung billigt Gaza-Abkommen zur Freilassung der Geiseln
-
Palästinenserpräsident Abbas hofft auf Frieden zwischen Palästinensern und Israel
-
Medien: Trump-Gegnerin und New Yorker Generalstaatsanwältin James angeklagt
-
WM-Quali: Rangnicks Österreicher mit Rekordsieg
-
Trump über Krieg in der Ukraine: Westen erhöht den Druck
-
Macron: Israelischer Siedlungsbau im Westjordanland bedroht Palästinenserstaat
-
Ohne Bellingham und Kane: Tuchel siegt mit England überzeugend
-
Trump geht von Ende des Krieges im Gazastreifen aus - Auch Hamas sieht Krieg als beendet
-
Dank Amoura-Doppelpack: Algerien löst WM-Ticket
-
Bundestag hebt Immunität der AfD-Abgeordneten Brandner und Moosdorf auf
-
Bundesverteidigungsminister Pistorius: In Drohnendebatte "kühlen Kopf bewahren"
-
500 Nationalgardisten auf Anordnung von Trump in Chicago im Einsatz
-
Hoffnung auf Ende des Gaza-Kriegs: Israel und Hamas einigen sich auf Waffenruhe und Geiselfreilassung
-
Merz: Bürgergeld-Reform spätestens im Frühjahr 2026 in Kraft

Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos
Mehrere junge Menschen sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass es die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung annehme. Die Regelungen verstießen nicht gegen die Pflicht, die Freiheit über die Zeit zu sichern. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
Sie begründeten dies damit, dass hohe Belastungen auf sie zukommen könnten, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten. Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht.
Zwar sei es möglich, sich gegen Gesetze zu wenden, deren Auswirkungen in der Zukunft unausweichlich zu Einschränkungen der Grundrechte führten - weil dann eben besonders scharfe Klimaschutzmaßnahmen notwendig würden. Eine solche "eingriffsähnliche Vorwirkung" sah das Gericht bei den angegriffenen landesrechtlichen Regelungen aber nicht.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Länder selbst ein CO2-Budget hätten und - falls die Landesregelungen unzureichend wären - die Zukunft somit zwangsläufig Freiheitsbeschränkungen mit sich brächte. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.
Ende April vergangenen Jahres dagegen hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg: In einem wegweisenden Urteil befand das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.
A.AbuSaada--SF-PST