-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten
Bayerische Ausnahmeverordnungen, die das Töten von Fischottern erlaubten, sind am Dienstag für unwirksam erklärt worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund Naturschutz Bayern (BN) und die Aktion Fischotterschutz hatten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Die Neuregelungen aus dem vergangenen Jahr erlaubten den Abschuss der streng geschützten Otter in Niederbayern und der Oberpfalz unter bestimmten Voraussetzungen.
Das sollte die Fischereiwirtschaft unterstützen. Die Verordnungen traten im August 2023 in Kraft. Die Landesanstalt für Landwirtschaft sollte die Höchstzahl der zu tötenden Tiere festlegen und beschränkte sie zuletzt auf 32 pro Jahr. Der Verwaltungsgerichtshof beanstandete nun, dass die Verordnungen diese Höchstzahl nicht selbst regelten.
Laut Bundesnaturschutzgesetz seien zwar Ausnahmen beim Artenschutz zulässig, das bayerische Vorgehen sei aber mit den vorgesehenen Ausnahmeregelungen nicht zu vereinbaren. Bereits im November hatte der Verwaltungsgerichtshof per Eilentscheidung die Verordnungen außer Kraft gesetzt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ er nun nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann der Freistaat aber noch Beschwerde einlegen.
Die Umwelthilfe und der Bund Naturschutz Bayern zeigten sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. Es sei "nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner forderte die Staatsregierung auf, "die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen" und eine bereits seit 2019 von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft gemeinsam geforderte "deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt zu erarbeiten".
K.AbuTaha--SF-PST