-
Medien: Nagelsmann nimmt El Mala und Karl mit zur WM
-
New Yorker Richter schränkt Festnahme von Migranten bei Gericht ein
-
1:1 gegen City: Bournemouth macht Arsenal zum Meister
-
US-Vizepräsident Vance verteidigt Truppenreduzierung in Europa - Rubio reist zu Nato-Treffen
-
Chamenei ruft die Menschen im Iran zum Kinderkriegen auf
-
Verstoß gegen Auflagen: NFL-Receiver Rice im Gefängnis
-
Zolldeal mit den USA: EU-Verhandler gehen in womöglich letzte Verhandlungsrunde
-
Österreich nimmt Ermittlungen gegen "Wochenend-Scharfschützen" im Bosnienkrieg auf
-
US-Schuldenaufnahme verteuert sich weiter - Renditen auf 19-Jahres-Hoch
-
Wie befürchtet: Gwinn fehlt in der WM-Qualifikation
-
Medien: Nagelsmann nimmt El Mala mit zur WM
-
Ebola-Epidemie im Kongo weitet sich aus - US-Patient wird in Berlin behandelt
-
Britischer König Charles III. zu Besuch in Nordirland eingetroffen
-
Showdown in Kentucky: Trump will innerparteilichen Gegner Massie aus dem Amt drängen
-
Britischer Staatsminister hofft auf Wiedereintritt in die EU "zu Lebzeiten"
-
Französischer Rechtspopulist Bardella sieht "ideologische Übereinstimmungen" mit Merz
-
Merz wirbt bei SPD-Fraktion für Reformwillen - und zeigt Verständnis für Bas
-
Giro: Vingegaard verpasst Rosa Trikot
-
Kreml-Chef Putin in China eingetroffen
-
Tod von Mango-Gründer bei Bergtour: Sohn Jonathan Andic vorübergehend festgenommen
-
Nach Tiger-Vorfall in Sachsen: Zoo-Verband gegen Haltungsverbot für Privatleute
-
Alcaraz sagt auch für Wimbledon ab
-
Grenfell-Tower-Feuer: 57 Personen und 20 Unternehmen sollen vor Gericht
-
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt laut U-Ausschuss nicht sicher verhinderbar
-
Mit Ebola infizierter US-Bürger wird in Berliner Charité behandelt
-
Merz bei SPD-Fraktion: Kanzler wirbt für Reformen und zeigt Verständnis für Bas
-
Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Amazon wird voraussichtlich abgewiesen
-
Fahrkartenentzug als erzieherische Maßnahme: 13-Jähriger wählt Polizeinotruf
-
Deutscher Serientäter weist Vorwurf des Mordes an Jungen in Frankreich zurück
-
Gericht: Kosovare darf nach tödlichem Autorennen abgeschoben werden
-
Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub in Fall um verschollenen Bruder erhoben
-
Bundestag könnte ab Anfang Juni über Aussetzung von Diätenerhöhung beraten
-
Ebola-Epidemie: US-Reisewarnung für DR Kongo, Uganda und Südsudan
-
Merz: Union und SPD sollten sich nicht gegenseitig rote Linie aufzeigen
-
Rheinland-Pfalz: 69-Jähriger soll Ehefrau bei Spaziergang mit Hammer getötet haben
-
Grüne: Hersteller von Mährobotern sollen für Igelschutz Nachtbetrieb ausschließen
-
Entwicklungsministerin Alabali Radovan: Lage nach Ebola-Ausbruch "extrem ernst"
-
Zu "Selbstopferung" im Iran-Krieg bereit: Massenhochzeit für Paare in Teheran
-
G7-Finanzminister stellen Aktionsplan für Düngemittel in Aussicht
-
Protest in Politik und bei Betroffenen gegen Mehrbelastung für Pflegebedürftige
-
Ebola-Epidemie im Kongo weitet sich aus - auch Deutschlands Hilfe gefragt
-
Hamburger Verfassungsschutz warnt vor antisemitischer "Querfront" aus Extremisten
-
Krösche übernimmt Schuld: "Meine falsche Entscheidung"
-
Hilfe für die Industrie: Europaparlament beschließt höhere EU-Stahlzölle
-
Rotes Kreuz und Kommunen halten zusätzliche Zivilschutzmittel für unzureichend
-
Altkanzlerin Merkel ruft zu Einsatz für "Frieden" und "Demokratie" in Europa auf
-
Neue Förderung soll E-Autos für breite Bevölkerung erschwinglicher machen
-
Angriff auf Moschee in San Diego mit drei Toten: Polizei geht von Hassverbrechen aus
-
43-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Ehefrau erstochen haben - Festnahme
-
Schüsse auf mit Messer bewaffneten 20-Jährigen: Drei Polizisten beteiligt
Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen
Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern dafür verlangen, dass sie die Demonstranten von der Straße löst und wegträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss in einem Eilverfahren. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt. (VG 1 L 363/23)
Der Mann hatte sich im Juni 2022 zusammen mit anderen Aktivisten auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Weil er der Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn nicht nachkam, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Straße.
Im April diesen Jahres erhielt der Demonstrant einen Gebührenbescheid über 241,00 Euro. Die Polizeibehörde stützte sich dabei auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Klimaklebers erheblich behindert worden, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe.
Nachdem der Demonstrant erfolglos Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, erhob er dagegen Klage. Darüber wurde noch nicht entschieden. Sein Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte nun jedoch Erfolg.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung nach den entsprechenden Gesetzesregelungen nicht vor. Bei der polizeilichen Maßnahme habe es sich weder um eine sogenannte Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt.
Eine Ersatzvornahme ist ein Instrument für den Fall, dass Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Dann kann die Vollstreckungsbehörde diese selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
Auch habe die Maßnahme nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen. Die Polizei muss dem Demonstranten daher die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.
A.AlHaj--SF-PST