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Urteil im Januar: Karlsruhe klärt Übernahme von hohen Polizeikosten bei Fußballderbys
Ein seit Jahren laufender Streit um die Übernahme höherer Kosten für die Polizei bei Hochrisikospielen im Fußball soll Anfang kommenden Jahres geklärt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kündigte sein Urteil am Freitag für den 14. Januar an. Hochrisikospiele sind beispielsweise besonders brisante Derbys, bei denen mit Fankrawallen gerechnet wird. (Az. 1 BvR 548/22)
Die Polizei ist dann beispielsweise am Bahnhof und der Innenstadt des Autragungsorts mit verstärkten Kräften im Einsatz, oft mit Unterstützung aus anderen Bundesländern. In Bremen wurde 2014 beschlossen, dass die Veranstalter für Mehrkosten bei solchen Spielen aufkommen sollen. Einen ersten Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro schickte die Bremer Polizei der Deutschen Fußballliga (DFL) nach dem Nordderby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015.
Die DFL klagte dagegen, hatte aber keinen Erfolg. 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass es grundsätzlich rechtmäßig sei, wenn der Profifußball an Mehrkosten für Polizeieinsätze beteiligt werde. Daraufhin wandte sich die DFL an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Nach dem Urteil von 2019 hatte die DFL 2019 die Gebührenbescheide beglichen, die Rechnung aber teilweise an den Verein Werder Bremen weitergereicht.
Bremen berechnet die Gebührenhöhe, indem von den Ausgaben für ein als "rot" eingestuftes Spiel die durchschnittlichen Polizeikosten für andere Spiele abgezogen werden. In der Verhandlung im April beschrieb der Bremer Polizeidirektor Michael Zander, welche Spiele als rot eingestuft werden - nämlich wenn die Polizei davon ausgeht, dass es ohne den Einsatz starker Kräfte sehr wahrscheinlich gewalttätige Streits geben würde, von denen möglicherweise sogar Unbeteiligte betroffen wären.
Nach Angaben des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) fanden in den vergangenen zehn Jahren bis Ende April etwa 170 Heimspiele im Weserstadion statt, von denen neun als Hochrisikospiele eingestuft wurden. Bremen erwarte insgesamt die Begleichung von drei Millionen Euro an zusätzlichen Polizeikosten von der DFL, sagte Mäurer bei der Verhandlung.
Die DFL argumentiert damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei und vom Staat bezahlt werden müsse. Für den erhöhten Aufwand bei Risikospielen seien einzelne Störer verantwortlich und nicht die Organisatoren. Nur im Stadion übe der Veranstalter sein Hausrecht aus und könne beispielsweise gewalttätigen Fans den Zugang verwehren, sagte der DFL-Bevollmächtigte Wolfgang Ewer vor Gericht. Bei Problemen außerhalb des Stadions habe er keine Möglichkeiten.
Das Urteil im Januar könnte nicht nur für Bremen richtungsweisend sein. Denn auch in anderen Bundesländern wird immer wieder darüber nachgedacht, den Profifußball an höheren Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen.
T.Ibrahim--SF-PST