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Spanische Justiz bestätigt Einstufung von erzwungenem Kuss als sexuellen Übergriff
Wenige Monate vor Beginn eines Prozesses gegen den ehemaligen spanischen Fußball-Funktionär Luis Rubiales hat das Oberste Gericht des Landes ein Urteil bestätigt, demzufolge ein erzwungener Kuss einen sexuellen Übergriff darstellt. Es sei offensichtlich, dass "der flüchtige Kontakt eines nicht einvernehmlichen Kusses" einen körperlichen Angriff auf das Opfer darstelle, hieß es am Dienstag in der Begründung des Gerichts.
Entscheidend in solchen Situationen sei das Einvernehmen, hieß es weiter. "Liegt dieses nicht vor, handelte es sich um einen sexuellen Übergriff." Zuvor hatte ein andalusisches Gericht einen Polizisten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, nachdem dieser eine Frau in Gewahrsam geküsst hatte.
Für weltweite Schlagzeilen gesorgt hatte ein ähnliches Verhalten des ehemaligen Präsidenten des spanischen Fußballverbandes (RFEF), Rubiales. Dieser hatte im vergangenen August nach dem WM-Sieg der spanischen Frauennationalmannschaft während der Siegerehrung den Kopf der Spielerin Jennifer Hermoso mit beiden Händen festgehalten und sie auf den Mund geküsst.
Sein Fall wird im Februar 2025 vor einem Gericht in der spanischen Hauptstadt Madrid verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Rubiales einen sexuellen Übergriff vor und fordert zweieinhalb Jahre Haft. Zudem beantragt sie weitere eineinhalb Jahre Haft, weil der damalige Funktionär im Anschluss an den Vorfall Druck auf die Spielerin ausgeübt hatte.
Rubiales hatte den Vorfall als "einvernehmliches Küsschen" dargestellt, Hermoso hatte dies zurückgewiesen. Sein Verhalten hatte sowohl in Spanien als auch im Ausland für Empörung gesorgt und Rubiales letztlich zum Rücktritt gezwungen.
U.AlSharif--SF-PST