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DOSB, DFB und DFL machen gegen Hate Speech mobil
Der deutsche Sport will künftig mit vereinten Kräften und härter als je zuvor gegen Hate Speech im Netz kämpfen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) haben sich auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main gemeinsam deutlich positioniert. Künftig werden die Verbände eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeigen erstatten, wenn gewaltsame, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird.
"Wir haben uns an die Staatsanwaltschaft gewendet, weil wir es einfach satt waren, dass unsere Athleten beleidigt werden", sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert: "Wir werden unsere Sportlerinnen und Sportler schützen, nicht nur, aber gerade während der Sportgroßveranstaltungen, bei denen sie besonders im Fokus stehen." Gemeinsam fordern DOSB, DFB und DFL den Gesetzgeber auf, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die für Deutschland antretende Athletinnen und Athleten im Netz angreifen.
Das Internet sei "kein rechtsfreier Raum", ergänzte der 1. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann. Nach den Beleidigungen der U17-Weltmeister habe man entschieden, künftig noch strikter dagegen vorzugehen. Der DFB habe in den vergangenen Monaten vor allem rassistische Diskriminierungen und Hassrede zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) weitergegeben.
Der DOSB werde den Athletinnen und Athleten des Team D für Paris eine KI-basierte Lösung anbieten, die Angriffe gegen ihre Social-Media-Kanäle bereits vor Veröffentlichung herausfiltert und die Möglichkeit bietet, schwere Verstöße an die ZIT zu melden und gezielt Anzeige zu erstatten. Die DFL setze sich mit vielfältigen Projekten gegen Hass im Netz ein, zuletzt hatte es beispielsweise einen Aktionsspieltag unter dem Motto "Together. Stop Hate. Be a Team" gegeben.
"Unser Strafrecht sieht für Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzungen im Netz empfindliche Strafen vor, um Opfer vor solchen Postings zu schützen", erklärte Oberstaatsanwalt Benjamin Krause: "Wir wollen als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, dass die Urheber strafbarer Postings identifiziert werden und sich für ihre Taten gegenüber der Justiz verantworten müssen."
Bislang können allerdings Beleidigungen und Verleumdungen beispielsweise nur verfolgt werden, wenn der Athlet oder die Athletin für jedes Posting einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die seit April 2021 für entsprechende Straftaten zum Nachteil von Politikern geltende Ermöglichung der Strafverfolgung auch ohne ausdrücklichen Strafantrag müsse "ebenso für Athlet*innen gelten, die die deutschen Farben vertreten", fordern die Verbände gemeinsam.
M.Qasim--SF-PST