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Fanproteste: 60.000 Euro Strafe für Union
Die disziplinarische Aufarbeitung von Spielunterbrechungen durch Fan-Proteste gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) geht weiter. Dabei belegte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in einer weiteren Reihe von Urteilen Bundesligist Union Berlin mit dem bisherigen Rekordstrafmaß von 60.000 Euro Geldstrafe. Insgesamt wurden am Mittwoch sechs Klubs aus den drei höchsten deutsche Spielklassen zur Kasse gebeten.
Im "Fall Union" ahndete die erste DFB-Instanz im Einzelrichterverfahren "unsportliches Verhalten" von Anhängern der Köpenicker. Dabei wurden Vorfälle mit geworfenen Gegenständen wie Tennisbällen bei vier Spielen mit Einzelstrafen von bis zu 20.000 Euro bestraft. Die bisher höchste Gesamtstrafe war in der Vorwoche gegen Meister Bayern München mit 40.000 Euro ausgesprochen worden.
Außer Berlin muss aus der Bundesliga auch der VfL Wolfsburg eine Strafe zahlen. Die Niedersachsen müssen 10.000 Euro nach Frankfurt überweisen. Von den Zweitligisten müssen der Hamburger SV 5000 Euro und die SC Elversberg 600 Euro berappen. Drittligist MSV Duisburg wurde zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt, während sein Ligakonkurrent Erzgebirge Aue einer Geldbuße von 300 Euro zu zahlen hat.
Die Bestrafung der Protestaktionen ist umstritten. Unmittelbar nach Absage des Investorendeals und damit der Beendigung der Proteste hatten sich Vertreter mehrerer Vereine für einen Verzicht auf Bestrafungen für die teilweise ausgeuferten Aktionen plädiert. Nachdem zu diesem Zeitpunkt jedoch schon Ermittlungen eingeleitet waren, erschienen solche Wünsche bereits unrealistisch.
In der vergangene Woche schließlich kündigte der DFB schon die Verhängung von Sanktionen an. Laut Verband hatte sich der Kontrollausschuss "auf eine einheitliche Linie zur Behandlung der Spielverzögerungen verständigt, die auch vom DFB-Präsidium mitgetragen wird". Die ersten Urteile wegen der Fanproteste waren am vergangenen Donnerstag ergangen.
I.Saadi--SF-PST