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Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Namen von beauftragten Firmen nennen
Die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommerns muss die Namen der Unternehmen nennen, die von ihr zur Unterstützung der Ostseepipeline Nord Stream 2 beauftragt wurden. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe auf Anfrage bestätigte, nahm es die Verfassungsbeschwerde der Stiftung nicht zur Entscheidung an. Zuvor hatten das Landgericht Schwerin und in der Berufung im Juli das Oberlandesgericht Rostock die Stiftung verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen.
Die Klimastiftung war von der damaligen Landesregierung aus SPD und CDU 2021 gegründet worden. Sie sollte durch verdeckte Geschäfte am Pipelinebau beteiligte Firmen vor drohenden US-Sanktionen schützen. Die Nord Stream 2 AG zahlte 20 Millionen Euro an die Stiftung. Die Pipeline wurde wegen des Ukraine-Kriegs schließlich nicht in Betrieb genommen.
E.Qaddoumi--SF-PST