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FDP-Politiker Kuhle ruft SPD zu Abkehr von anlassloser Vorratsdatenspeicherung auf
Vor dem Treffen der Justiz- und Innenminister von Bund und Ländern hat der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, den Koalitionspartner SPD zur endgültigen Abkehr von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aufgerufen. Der Gesetzgeber sei mit der Vorratsdatenspeicherung "mehrfach auf die Nase gefallen und immer und immer wieder gescheitert vor Gericht", sagte Kuhle am Dienstag im ARD-"Morgenmagazin". "Wir sollten jetzt mal was machen, was klappt", fügte der FDP-Politiker hinzu.
Wie die Grünen befürwortet Kuhle das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten nur anlassbezogen und auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Vorratsdatenspeicherung vorige Woche im Grundsatz für rechtswidrig erklärt, allerdings einige Ausnahmen zugelassen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will diese Möglichkeiten ausschöpfen, dem Quick-Freeze-Verfahren steht sie skeptisch gegenüber.
Kuhle sagte in der ARD, der Staat müsse "alles tun", um Kriminalität zu bekämpfen. Dabei müsse er sich allerdings "selber auch an Recht und Gesetz halten". Die Speicherung der von Internetnutzern besuchten IP-Adressen sei sensibel, da die Daten Auskunft darüber gäben, "wer sich wann auf welcher Website umgesehen hat und damit ein sehr genaues Persönlichkeitsbild" ergäben.
Der FDP-Politiker betonte, viele Menschen wollten nicht in einer Gesellschaft leben, "in der der Staat oder auch private Unternehmen, die die Daten ja speichern müssen, lückenlos sehen kann, wer sich wo bewegt hat und zwar bei allen Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur bei denen, die einer Straftat verdächtig sind". Daher müsse die Ampel-Koalition nun den Quick-Freeze-Ansatz schnell umsetzen.
Die Innen- und Justizminister von Bund und Ländern kommen am Nachmittag (15.30 Uhr) in München zusammen. Laut bayerischem Vorsitz sind Themen unter anderem die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie, die Sicherheit im digitalen Raum sowie Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Arbeit des Verfassungsschutzes.
Y.Shaath--SF-PST