-
"Fundamentale Unterschiede": Keine Annäherung bei Treffen Wadephuls mit Lawrow
-
CDU-Außenpolitiker kritisiert Treffen von Wadephul und Lawrow
-
Laver Cup: Zverev sichert Sieg für Team Europa
-
Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"
-
Großbritannien: Fünf Festnahmen wegen Verdachts auf Vorbereitung einer "Terrortat"
-
อเล็กซ์ โบดี และศาสตราจารย์ ดร. ดีเทอร์ ลาซิก ลงนามสัญญาสำหรับ ALPHA WHEY และ BODI เครื่องดื่มให้พลังงาน
-
Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern
-
JU-Chef Winkel will Migranten weniger Sozialleistungen zahlen
-
एलेक्स बोडी और प्रो. डॉ. डायटर लाज़िक ने ALPHA WHEY और BODI एनर्जी ड्रिंक के लिए एक अनुबंध पर हस्ताक्षर किए
-
Alex Bodi och prof. dr. Dieter Lazik tecknar avtal om ALPHA WHEY och BODI Energidryck
-
Alex Bodi a prof. dr. Dieter Lazik podepsali smlouvu týkající se produktů ALPHA WHEY a BODI Energetický nápoj
-
Alex Bodi i prof. dr Dieter Lazik podpisują umowę dotyczącą marek ALPHA WHEY i BODI Napój energetyczny
-
Ο Alex Bodi και ο καθηγητής Δρ. Dieter Lazik υπογράφουν σύμβαση για τα προϊόντα ALPHA WHEY και BODI Ενεργειακό ποτό
-
Neuer Rekord: Schon im September mehr Solarstrom produziert als im Gesamtjahr 2025
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور ديتر لازيك يوقعان عقدًا بشأن منتجي «ألفا ويل» و«بودي إنيرجي درينك»
-
アレックス・ボディ氏とディーター・ラジク教授が「ALPHA WHEY」および「BODI エナジードリンク」に関する契約を締結
-
알렉스 보디와 디터 라지크 교수가 ALPHA WHEY 및 BODI 에너지드링크에 관한 계약을 체결했습니다.
-
亞歷克斯·博迪(Alex Bodi)與迪特爾·拉齊克(Dieter Lazik)教授簽署關於 ALPHA WHEY 及 BODI 能量飲料的合約
-
Alex Bodi și prof. dr. Dieter Lazik semnează un contract pentru ALPHA WHEY și BODI Băutură energizantă
-
Алекс Боді та проф. д-р Дітер Лазік уклали договір щодо ALPHA WHEY та Боді Енергетичний напій
-
Алекс Боди и проф. д-р Дитер Лазик заключили договор о выпуске продуктов ALPHA WHEY и BODI Энергетический напиток
-
Halbzeitbilanz von Oktoberfest: 3,8 Millionen Besucher und 936 Polizeieinsätze
-
Erste Begegnung seit Kriegsbeginn: Wadephul trifft russischen Außenminister Lawrow
-
Brantner und Banaszak kandidieren erneut als Grünen-Vorsitzende
-
Großbritannien: Ernster Vorfall nahe Luftwaffenbasis - Mehrere Festnahmen
-
Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst
-
Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab
-
"Ein reines Kürzungspaket": SPD droht mit Blockade der Pflegereform
-
EM-Vorbereitung: DHB-Frauen unterliegen Spanien im zweiten Test
-
Papst Leo XIV. in Frankreich: Große Messen und Gespräch mit Missbrauchsopfern
-
Nordirland: 2000 Menschen blockieren umstrittene Parade des Oranier-Ordens
-
Prognosen: Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab
-
Aus Lastwagen und Kran abgezapft: Dieseldiebe erbeuten 6000 Liter in Bremen
-
Missbrauch in der Kirche: Papst Leo XIV. mahnt zu "höchster Wachsamkeit"
-
Hälfte des Senats in Frankreich wird neu gewählt
-
Nach Wahl in Berlin: SPD stimmt für Sondierungen mit Linkspartei und Grünen
-
Drama in Berlin: Assefa verpasst Weltrekord
-
Schweizer stimmen über strengere Auslegung von Neutralität ab
-
Papst Leo XIV. feiert Messe unter freiem Himmel in Lourdes
-
Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und acht Schwerverletzte in Bayern
-
Nach Zwangsräumung von Wohnung einer 87-Jährigen: Protestcamp in Madrid errichtet
-
Erste Begegnung seit Kriegsbeginn: Wadephul trifft russischen Außenminister in New York
-
"Keine anderen Pläne": Ministerpräsident Wüst will in Nordrhein-Westfalen bleiben
-
Angler findet Weltkriegsbombe in Rhein: Blindgänger bei Bonn kontrolliert gesprengt
-
DOSB-Präsidentschaft: Weikert will sich zeitnah erklären
-
MLS: Müller trifft, Whitecaps verspielen Sieg
-
Klopp streicht Schlotterbeck aus dem Kader
-
Laver Cup: Zverev holt Sieg an der Seite von Ruud
-
Klopp sieht viel Potenzial im Sturm
-
Klopp will DFB-Team eigene Identität vermitteln
Streit um Aufnahmeprogramm: Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg
Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss. Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Ministerium verweigert. Das Bundesinnenministerium sieht sich indes durch die Entscheidung in seinem Kurs weitgehend bestätigt.
Karlsruhe nannte die pauschalen Vorgaben des Innenmnisteriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot, es müsse der Einzelfall geprüft werden.
Eine Sprecherin Dobrindts sagte dagegen der "Welt": "Das Bundesverfassungsgericht folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung, wonach Aufnahmeerklärungen auch wieder aufgehoben werden können, wenn sich das politische Interesse ändert". Das Bundesverfassungsgericht gebe dem Bundesinnenministerium auf, "bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen", betonte sie.
Die Grünen bezeichneten die Entscheidung als eine "schmerzhafte Niederlage" für Dobrindt. Für dessen Ressort "zählten die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats", sagte Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Nachrichtenagentur AFP. "Genau diese Willkür beendet Karlsruhe jetzt."
Die seit 2025 amtierende Bundesregierung machte ein im Vergleich zur vorherigen Ampelkoalition deutlich verschärftes Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen zu ihrem Programm. Dazu gehörte auch ein Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen für Menschen aus Afghanistan.
Die nun in Karlsruhe erfolgreiche Klägerin hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland bekommen. Über diese Menschenrechtsliste sollten Menschen eine Aufnahme in Deutschland bekommen können, die sich durch ihr gesellschaftliches Engagement exponiert und sich dabei zum Beispiel für deutsche Belange einsetzten und durch die Machtübernahme der radikalislamischen Taliban im August 2021 gefährdet waren. Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen für "ungültig und erloschen" - ihre Visaanträge wurden abgelehnt.
Auf Ebene der Verwaltungsgerichte unterlag die Frau mit Klagen gegen diese Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aber, dass die Erklärung des Bundesinnenministeriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot bedeutet. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss sich nun neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten. Wie Karlsruhe in dem Beschluss mitteilte, ist eine sogenannte Abkehrerklärung von der Aufnahmezusage weiterhin möglich und zulässig - diese Erklärung muss aber erkennen lassen, dass die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden.
Die Frau war nach der Zusage der Aufnahme im Herbst 2024 nach Islamabad in Pakistan ausgereist, wo sie seitdem mit ihren Söhnen lebt. Das OVG Berlin-Brandenburg muss nun gegebenenfalls mit einer Zwischenentscheidung prüfen, ob die Unterstützung der Familie in Pakistan fortgesetzt werden muss. Es sei davon auszugehen, dass die Bundesrepublik dazu von Verfassung wegen verpflichtet ist. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet wird und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.
Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland. Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen - dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.
Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Initiative Kabul Luftbrücke handelt es sich bei der erfolgreichen Klägerin um eine afghanische Frauenrechtsaktivistin mit zwei minderjährigen Kindern. Beide Organisationen unterstützen Betroffene mit einer Musterverfassungsbeschwerde. Wie sie am Freitag mitteilte, liegen noch 30 weitere entsprechende Beschwerden beim Verfassungsgericht.
Die Karlsruher Entscheidung sei "deutlich" sowie "eine gute Nachricht für die Grundrechte", erklärte die Juristin Mareile Dedekin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin. "Die Bundesregierung darf ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen."
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte die Bundesregierung zu Konsequenzen aus dem Urteil auf. Sie müsse davon betroffene Fälle "unverzüglich individuell prüfen, die zugesagte Aufnahme ermöglichen und die Unterstützung der Wartenden so lange fortsetzen, bis eine verfassungsgemäße Entscheidung im Einzelfall vorliegt", verlangte Pro Asyl.
"Das höchste deutsche Gericht bescheinigt Innenminister Alexander Dobrindt offiziell Willkür bei Entscheidungen über Leben und Tod", erklärte Linken-Fraktionsvize Clara Bünger. Die Bundesregierung müsse jetzt "alle rechtswidrig zurückgenommenen Zusagen sofort einlösen und die Betroffenen unverzüglich in Sicherheit bringen".
O.Mousa--SF-PST