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Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ministerium weist Bundestagskritik zurück
Das Bundesverteidigungsministerium hat Kritik aus dem Bundestag an einer Ausnahmeregelung zu Auslandsreisen von wehrfähigen Männern zurückgewiesen. Ein entsprechendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sei intern geprüft worden, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag. "Die darin enthaltene Rechtsauffassung teilen wir nicht." Es bleibe damit dabei, "dass niemand einer Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte unterliegt". Dies soll nun aber nochmals per Gesetz klargestellt werden.
Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium erließ daraufhin eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung notwendig ist, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
Nach dem am Montag bekannt gewordenen Bundestagsgutachten sind zwar laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung habe das Ministerium aber eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt und damit seine Kompetenzen überschritten.
Das Wehrpflichtgesetz eröffne ausdrücklich die Möglichkeit, solche Ausnahmen zuzulassen, argumentierte das Ministerium nun. "Unser Ziel und Anspruch war und ist es, eine rechtssichere, transparente und praktikable Lösung zu schaffen", erklärte die Sprecherin. "Eine Pflicht zu massenhaften Anträgen, obwohl die Genehmigung in der Sache in jedem Einzelfall zwingend erteilt werden müsste, wäre mithin nichts anderes als unnötiger Bürokratismus."
Das Ministerium hatte schon am Montag klar gemacht, dass es die Allgemeinverfügung nur als "Übergangsregelung" sieht. "Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, wollen wir die Rechtslage noch klarer gesetzlich fassen", bekräftigte die Ministeriumssprecherin am Dienstag. Dies solle über das Reservestärkungsgesetz geschehen. Demnach soll eine '"Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte künftig nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten".
X.Habash--SF-PST