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Von Notz kritisiert Gesetzesänderung zum Drohnenabschuss: Keine Verbesserungen
Vor der Bundestags-Abstimmung über eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zur Drohnenabwehr hat Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz das Vorhaben kritisiert. "Letztlich beschreibt es die aktuelle Rechtslage und man vermeidet tatsächliche Verbesserungen", sagte von Notz am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". An dem Gesetz gebe es nichts Neues, was es nicht bereits vorher gegeben hätte.
In dem Gesetz werde klargestellt, dass die Bundeswehr in besonderen Ausnahmefällen zur Unterstützung gerufen werden könne. "Das war aber schon vorher der Fall", sagte von Notz. Ihm zufolge helfe das Gesetz in der derzeitigen bedrohlichen Lage nicht.
Der Bund hätte die Möglichkeit, eine bundeseinheitliche Regel für die Luftsicherheit zu schaffen, kritisierte von Notz. Es sei ein Einfaches für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Koalition, eine einheitliche und klare Regel zu schaffen, dass die Bundespolizei zuständig sei. Diese könne die Länder und die Bundeswehr anweisen, auszuhelfen. "Diese Verantwortung scheut man aber leider", sagte der Grünen-Politiker.
Der Bundestag stimmt am Nachmittag abschließend über eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ab. Dieser zufolge soll die Bundeswehr künftig unter bestimmten Voraussetzungen Drohnen abschießen können. Bislang darf die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge zwar abdrängen oder Warnschüsse abgeben - nicht aber bei drohender Gefahr Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge ausüben.
I.Yassin--SF-PST