-
Parlamentswahl in Lettland hat begonnen
-
"Kalender ist bestätigt": Formel 1 will Finale in Abu Dhabi
-
Antonelli gewinnt Qualifying-Generalprobe
-
NHL: Peterka mit Siegtor, Seider mit Fehlstart
-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
-
Lettland wählt neues Parlament unter Druck russischer Bedrohung
-
Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen
-
Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an
-
Ostbeauftragte Kaiser: Zeit ist reif für Bundespräsidentin aus Ostdeutschland
-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
-
Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit in Bremen begonnen
-
Spanisches Parlament lehnt Regierungspläne gegen Wohnungsnot ab
-
Flydubai-Pilot schildert Angriff: "Konnte all diese Menschen nicht sterben lassen"
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten beschmiert
-
Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht
-
Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen
-
G7 beraten über hohe Treibstoffpreise - EU "bereit" für gemeinsames Handeln
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt im September
-
Schweizer Präsident Parmelin gibt Regierungsposten zum Jahresende auf
-
Übertragungsfehler bei Wahl in Berlin: Weniger Parlamentssitze als angenommen
-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab
Bei Bundestags- oder auch Landtagswahlen können mögliche Störungen beim Versand der Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht zu einer Verschiebung der Rücksendefrist führen. Betroffenen bleibt nur eine nachträgliche Anfechtung der Wahl, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschied. (Az. 2 BvR 334/25)
Es wies damit einen wahlberechtigten Deutschen ab, der in der Schweiz lebt. Bei der Bundestagswahl 2025 war er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Diese hatte nach eigenen Angaben die Briefwahlunterlagen am 7. Februar 2025 an die richtige Adresse in der Schweiz versandt. Bis zwei Tage vor der Wahl kamen sie dort jedoch nicht an.
Der Mann meint, viele im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler hätten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten. Die Bundeswahlleiterin oder die Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen hätten daher eine „Störung“ bei der Beförderung der Wahlbriefe feststellen müssen. Nach der Bundeswahlordnung können dann unter bestimmten Voraussetzungen auch verspätet zurückkommende Wahlbriefe noch mitgezählt werden.
Doch diese Klausel betreffe nur eine Störung beim Rücklauf der Wahlbriefe, stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar. Eine Fristverlängerung bei einem zu langen Postlauf der Briefwahlunterlagen auf dem Weg von den Wahlämtern zu den Briefwählern sehe die Verordnung nicht vor.
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen hatten die Karlsruher Richter nicht. "Bei der Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss", heißt es zur Begründung in ihrem Beschluss. Die Möglichkeiten für Rechtsbehelfe vor einer Wahl seien daher sehr begrenzt. Rechtsschutz sei daher auch hier nur durch eine Anfechtung nach der Wahl möglich.
R.Shaban--SF-PST