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Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über EU-Corona-Aufbaufonds
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit der Verhandlung über den Wiederaufbaufonds der Europäischen Union zur Bekämpfung der Pandemiefolgen begonnen. Für das Aufbauprogramm sollen etwa 800 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufgenommen und teils als Darlehen, teils als Zuschüsse verteilt werden. Gegen die deutsche Zustimmung dazu zog ein Bündnis von mehr als 2200 Beschwerdeführern um den Volkswirtschaftler und AfD-Mitgründer Bernd Lucke nach Karlsruhe. (Az. 2 BvR 547/21 und 2 BvR 798/21)
Außerdem verhandelt das Gericht über die Verfassungsbeschwerde des Unternehmers und früheren Vorsitzenden des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), Heinrich Weiss. Eine im vergangenen Frühjahr eingereichte Klage von sieben CDU-Bundestagsabgeordneten wird dagegen diesmal nicht mitverhandelt.
Es geht in Karlsruhe um die Frage, ob die Europäische Union hier ihre Kompetenzen überschritt. Die Kläger bemängeln, dass die Schulden vergemeinschaftet würden und Deutschland für andere Länder haften müsse. Dies sei weder mit den Grundsätzen der EU noch mit dem Haushaltsrecht des Bundestags vereinbar. Der Bundestag habe dem im sogenannten Eigenmittelbeschlussratifizierungsgesetz nicht zustimmen dürfen, argumentieren sie.
Wie Verfassungsrichter Peter Huber als Berichterstatter in seiner Einführung sagte, wird sich das Gericht mit den Fragen befassen, was Eigenmittel der EU sind, ob Schulden dazu gehören und ob es ein ungeschriebenes allgemeines Verschuldungsverbot gibt. Außerdem berate es über die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags.
Vor der Verhandlung sagte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer in Karlsruhe, es sei 2020 darum gegangen, die Volkswirtschaften Europas mittel- und langfristig stabil zu halten. Das Vorgehen sei rechtlich in Ordnung gewesen. Der Bevollmächtigte der Kläger, Hans-Detlef Horn, sprach dagegen vor Gericht von einer "entgrenzten Finanzpolitik" der EU.
Der Zweite Senat will auch am Mittwoch weiter über die Verfassungsbeschwerden behandeln. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.
E.Qaddoumi--SF-PST